Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stadtwerke Hettstedt GmbH
Straße, Hausnummer:Am Mühlgraben 2
Postleitzahl (PLZ):06333
Ort:Hettstedt
Telefon:+49 3476 87020
E-Mail: info@stadtwerke-hettstedt.de
Internet-Adresse: https://www.stadtwerke-hettstedt.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SW HET 15/2026
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.05.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
05.06.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=852276
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=852276
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.05.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Projekt: Grüne Fernwärme HET
Los 15 - Baustellenüberwachung
Auschreibung der ca. vierwöchigen Baustellenüberwachung für die Stadtwerke Hettstedt GmbH
Los 15 - Baustellenüberwachung
Auschreibung der ca. vierwöchigen Baustellenüberwachung für die Stadtwerke Hettstedt GmbH
c)
Ort der Leistungserbringung
06333 Hettstedt, Sachsen-Anhalt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Überwachungszeitraum vier Wochen ab Beauftragung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber elektronisch in Textform über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder vergleichbare sonstige Nachweise)
b) Firmendarstellung und aktuelle über mindestens drei vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit Kontaktdaten des Auftraggebers
c) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer
d) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung)
e) Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
f) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
g) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und § 124 GWB
h) Nachweis einer zertifizierten 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder vergleichbare sonstige Nachweise)
b) Firmendarstellung und aktuelle über mindestens drei vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit Kontaktdaten des Auftraggebers
c) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer
d) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung)
e) Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
f) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
g) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und § 124 GWB
h) Nachweis einer zertifizierten 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem ertreter
14.
Sonstige Angaben
1.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
2.
ETV-Sicherheitsdienstleistungen oder anderer gem. Tarifdatenblatt, mindestens jedoch 16,12 €/h gem. § 11 Abs. 3 TVerG LSA
3.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
2.
ETV-Sicherheitsdienstleistungen oder anderer gem. Tarifdatenblatt, mindestens jedoch 16,12 €/h gem. § 11 Abs. 3 TVerG LSA
3.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
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