Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Siehe Formblatt 211
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
Formblatt "Zusatz_Weitere besondere Vertragsbedingungen"
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten
Angaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (doppelt!?)
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung
[DECKUNGSSUMME] durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw.
separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssummen, Laufzeit
und Gültigkeit
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4
ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und
50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit
einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Lan-desverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf
Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, in der von
ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor
dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die
unterlegenen Bieter über den Namen
des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichti-gung
ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der
Auftraggeber bestimmt eine
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung
vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der
von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine
Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt.
Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabe-plattform im
Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die
Vergabekammer
das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnah-mefällen
durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert
werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer
entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffas-sung der
Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet An-wendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabe-kammer
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der
Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000
EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.