Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Sachsen-Anhalt
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Los 03 - Ingenieurbauwerke-Tiefbau
- Baustelle einrichten 1 St
- Lagerplatz, Baustraße herstellen und beräumen 600 m2
- Asphalt aufbrechen 330 m²
- Leitungsgraben für Fernwärmeleitung 2 x DN 250
- (DA500) herstellen 780 m
- Grabensohle herstellen 1.900 m²
- Leitungszone herstellen 1.600 m3
- Wasserhaltung 600 m
- Straßenbau Asphalt, Wiederherstellung 450 m²
- Oberboden abtragen laden fördern lagern 2.900 m²
- Rasensaat 2.900 m²
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis 100 %
t)
Geforderte Sicherheiten
- 5% Ausführungssicherheit/ Einbehalt welcher durch Vorlegen einer Bankbürgschaft ausgelöst werden kann
- 10% Gewährleistungssicherheit, welche ebenfalls durch eine Bankbürgschaft ausgelöst werden kann.
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Bauleistungen nach VOB werden mit einem VOB-Vertag vergeben.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung, dass Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
- Erklärung, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegt wird: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und geräte-spezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme ein-schließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Erklärung, dass falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden
- Erklärung über die Eintragung im Handelsregister bzw. über die Nichtverpflichtung
- Erklärung, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung folgende Unterlagen vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet oder bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, dieser auf Verlangen vorgelegt wird
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt wurde
- Erklärung, dass das Unternehmen des Bieters die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
- Erklärung, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter vorgelegt wird
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen des Bieters zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt wird
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
- Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle
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Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Sonstige Angaben
1.
Zur Verfügung gestellt werden Bauseits:
- Strom/ Wasser 0,3% AR-Summe außer Spezialtiefbau und Trassentief/-Rohrbau
- WC/ Sanitäranlage 0,3% AR-Summe
- SiGeKo außer Spezialtiefbau 0,6%
- Baustellenschild 0,15%
2.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
3.
TV-Lohn/Ost Baugewerbe oder anderer gem. Tarifdatenblatt, mindestens jedoch 16,12 €/h gem. §11 Abs. 3 TVerG LSA
4.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.