Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 165-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
21.05.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851448
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851448
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
21.05.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften im Raum Göttingen ausgeschrieben.
---
Die Leistung ist in insgesamt 4 Lose aufgeteilt.
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Die Lose 1 bis 2 umfassen Baumkontrollen und
die Lose 3 bis 4 Baumpflegemaßnahmen.
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Los 1 und 2:
1. Die Direktion Magdeburg, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften im Raum Göttingen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung.
3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig zweimal jährlich (belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden.
4. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen:
- Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit)
- Regelkontrolle Einzelbäume (2x jährlich)
- Baumplaketten / Neunummerierung
- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung
- Anfahrtspauschale Abnahme der Baumpflegarbeiten
- Abnahme der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum
- Bedarfsposition: Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen
---
Los 3 und 4:
1. Die Direktion Magdeburg, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften im Raum Göttingen und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung.
3. Folgende Maßnahmen werden erwartet:
- 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt)
- 2. Kronenpflege
- 3. Totholzentfernung
- 4. Fällung
- 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone)
- 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung
- 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben
- 8. Lichtraumprofilschnitt
- 9. Stubbenfräsen
- 10. Formschnitt
- 11. Fremdbewuchsentfernung
- 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen)
- 13. Baustelleneinrichtung
- 14. Kontrolle Kronensicherung
---
Loslimitierung:
Folgende Lose schließen sich aus:
Los 1 und Los 3
Los 2 und Los 4
---
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Los 3 und 4:
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss, sofern es nicht eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer in Anspruch nimmt, mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Insgesamt müssen 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zu Verfügung stehen.
Los 1 und 2:
Mindestanforderung an die Anzahl der Beschäftigen bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: KEINE
---
Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Die Leistung ist in insgesamt 4 Lose aufgeteilt.
---
Die Lose 1 bis 2 umfassen Baumkontrollen und
die Lose 3 bis 4 Baumpflegemaßnahmen.
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Los 1 und 2:
1. Die Direktion Magdeburg, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften im Raum Göttingen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung.
3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig zweimal jährlich (belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden.
4. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen:
- Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit)
- Regelkontrolle Einzelbäume (2x jährlich)
- Baumplaketten / Neunummerierung
- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung
- Anfahrtspauschale Abnahme der Baumpflegarbeiten
- Abnahme der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum
- Bedarfsposition: Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen
---
Los 3 und 4:
1. Die Direktion Magdeburg, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften im Raum Göttingen und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten).
2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung.
3. Folgende Maßnahmen werden erwartet:
- 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt)
- 2. Kronenpflege
- 3. Totholzentfernung
- 4. Fällung
- 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone)
- 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung
- 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben
- 8. Lichtraumprofilschnitt
- 9. Stubbenfräsen
- 10. Formschnitt
- 11. Fremdbewuchsentfernung
- 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen)
- 13. Baustelleneinrichtung
- 14. Kontrolle Kronensicherung
---
Loslimitierung:
Folgende Lose schließen sich aus:
Los 1 und Los 3
Los 2 und Los 4
---
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Los 3 und 4:
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss, sofern es nicht eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer in Anspruch nimmt, mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Insgesamt müssen 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zu Verfügung stehen.
Los 1 und 2:
Mindestanforderung an die Anzahl der Beschäftigen bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: KEINE
---
Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1: Baumkontrolle
WE 107505 - Hagenweg 2 in 37081 Göttingen
Los 2: Baumkontrolle
Hannoverscher Straße / Pionierstraße, ehm. Kurhessenkaserne in 34346 Hann. Münden / WE 107618
Los 3: Baumpflege
WE 107505 - Hagenweg 2 in 37081 Göttingen
Los 4: Baumpflege
Hannoverscher Straße / Pionierstraße, ehm. Kurhessenkaserne in 34346 Hann. Münden / WE 107618
---
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
WE 107505 - Hagenweg 2 in 37081 Göttingen
Los 2: Baumkontrolle
Hannoverscher Straße / Pionierstraße, ehm. Kurhessenkaserne in 34346 Hann. Münden / WE 107618
Los 3: Baumpflege
WE 107505 - Hagenweg 2 in 37081 Göttingen
Los 4: Baumpflege
Hannoverscher Straße / Pionierstraße, ehm. Kurhessenkaserne in 34346 Hann. Münden / WE 107618
---
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Umfang der Leistung:
Los 1: Regelkontrolle Einzelbäume, (2x jährlich): 176
Los 2: Regelkontrolle Einzelbäume, (2x jährlich): 79
Los 3: Schätzung Baumanzahl: 176 - tasächliche Übersicht erst nach erster erfolgter Baumkontrolle
Los 4: Schätzung Baumanzahl: 79 - tasächliche Übersicht erst nach erster erfolgter Baumkontrolle
---
Genaue Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Regelkontrolle Einzelbäume, (2x jährlich): 176
Los 2: Regelkontrolle Einzelbäume, (2x jährlich): 79
Los 3: Schätzung Baumanzahl: 176 - tasächliche Übersicht erst nach erster erfolgter Baumkontrolle
Los 4: Schätzung Baumanzahl: 79 - tasächliche Übersicht erst nach erster erfolgter Baumkontrolle
---
Genaue Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn des Leistungszeitraumes: 01.08.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.07.2027
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 31.07.2030
---
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030.
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.07.2027
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 31.07.2030
---
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Los 1 und Los 2:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
---
Los 3 und Los 4:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt.
--
Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen:
Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 3 und 4). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen:
Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert.
Formel:
Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition,
d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition.
Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert.Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.
Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt.
Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte
Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte
Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte
Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte
Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte
Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte
Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
---
Los 3 und Los 4:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt.
--
Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen:
Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 3 und 4). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen:
Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert.
Formel:
Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition,
d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition.
Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert.Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.
Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt.
Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte
Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte
Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte
Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte
Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte
Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte
Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte
Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte
Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14.
Sonstige Angaben
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Vom Bieter sind mit Angebot bereits die Anlage B-06 - Erklärung zu Eignungsleihe sowie vom eignungsleihenden Unternehmen die Anlage B-06 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Anlage B-03 sowie ggf. Nachweise einzureichen.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 06.05.2026 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt / Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 31.07.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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Vom Bieter sind mit Angebot bereits die Anlage B-06 - Erklärung zu Eignungsleihe sowie vom eignungsleihenden Unternehmen die Anlage B-06 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Anlage B-03 sowie ggf. Nachweise einzureichen.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 06.05.2026 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt / Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 31.07.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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