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Ausschreibungsdetails

Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72

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07.04.2026

06.05.2026 23:59

02407-2026-01

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz

07.04.2026 06:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Reideburgerstraße 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

02407-2026-01

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

06.05.2026 - 23:59 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.06.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851004

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

06.05.2026 - 23:59 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale).
Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen.
Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden.
An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden.
Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen.
Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden.
Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen.
Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten.
Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen.
Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden.
Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist.
Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.

b)
CPV-Codes

Gebäudereinigung (90911200-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Los 1: Unterhaltsreinigung inklusive der Lieferung von Sanitärmaterial in der Reideburger Straße (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale))
Los 2: Glasreinigung in der Reideburger Straße (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale))
Los 3: Unterhaltsreinigung inklusive der Lieferung von Sanitärmaterial in der Reilstraße (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reilstraße 72, 06114 Halle (Saale))
Los 4: Glasreinigung in der Reilstraße (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reilstraße 72, 06114 Halle (Saale))

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

4

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

maximale Anzahl an Losen: 4

c)
Vergabe von Losen

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag wird mit einer Vertragslaufzeit vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen. Der Vertrag endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit darüber hinaus zweimal um jeweils ein Jahr zu im Übrigen unveränderten vertraglichen Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig durch den Auftraggeber und ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit in Textform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt einschließlich aller Verlängerungsoptionen vier Jahre.
Die Unterhaltsreinigung in der Reideburger Straße 47 (Los 1) hat in folgendem Zeitfenster zu erfolgen:
Montag: 06:00 - 10:30 Uhr
Dienstag: 06:00 - 10:30 Uhr
Mittwoch: 06:00 - 10:30 Uhr
Donnerstag: 06:00 - 10:30 Uhr
Freitag: 06:00 - 10:30 Uhr
Oder:
Montag: 15:00 - 19:30 Uhr
Dienstag: 15:00 - 19:30 Uhr
Mittwoch: 15:00 - 19:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 19:30 Uhr
Freitag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen: 13:00 - 16:30 Uhr
Ausgenommen ist die Unterhaltsreinigung im Laborbereich. Diese hat Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 13:00 bis 15:30 Uhr zu erfolgen.
Die Unterhaltsreinigung in der Reilstraße 72 (Los 3) hat in folgendem Zeitfenster zu erfolgen:
Montag: 6:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 6:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 6:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 6:00 - 17:00 Uhr
Freitag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen: 6:00 - 14:00 Uhr
Eine Änderung dieser Zeitrahmen kann in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen und bedarf der Schriftform.
Gesetzliche Feiertage im Land Sachsen-Anhalt sowie der 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres sind keine Leistungstage.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für die turnusmäßige Reinigung erhält der Auftragnehmer den vereinbarten Preis je Monat. Preiserhöhungen oder zusätzliche Kosten sind mit Ausnahme der Regelungen in Punkt 3.13 und 9.2 grundsätzlich ausgeschlossen. Ändert sich für die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn, der tariflich vereinbarte Lohn oder eine andere tarifliche Vereinbarung, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirkt, so ändert sich zum gleichen Zeitpunkt der Lohnkostenanteil der Vergütung im entsprechenden Verhältnis. Der Auftragnehmer muss die zugrundeliegende Änderung nachweisen. Der Lohnkostenanteil wird im Angebot verbindlich festgelegt und ist Grundlage für die Anpassung.
Bei der Kalkulation und Leistungserbringung sind die einschlägigen tariflichen Regelungen, insbesondere der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15.11.2024 in der jeweils gültigen Fassung, zu berücksichtigen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen oder - soweit eine Skontovereinbarung getroffen wurde - mit Skontoabzug innerhalb der Skontofrist. Die Fristen beginnen jeweils mit Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Die Skontofrist beträgt mindestens 14 Tage.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Los 1 und Los 3:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand des Preises sowie qualitativer Zuschlagskriterien ermittelt.
Die Gewichtung beträgt:
Preis: 60 %
Qualität: 40 %
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt gemäß Anlage 04.
Los 2 und Los 4:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.

14.
Sonstige Angaben

Die nach den vergaberechtlichen Vorschriften vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, insbesondere
- Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis,
- Erklärung zur Bietergemeinschaft,
- Liste der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz,
- Eigenerklärung der Nachunternehmer,
- Bewerbererklärung sowie
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
sind mit dem Angebot vorzulegen.
Werden die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht, kann das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern.

Eignungskriterien



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