Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
2,50 m befestigte Fahrbahnbreite
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Sonstige Angaben
Alle weiteren Informationen (insbesondere Teilnehmer- bzw. Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer/Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Teilnehmer/Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124 genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden. Dafür wird eine Frist von 5 Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Die Frist kann verlängert werden, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten,
kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben. Ist ein Nachunternehmen vorgesehen, ist mit dem Angebot von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA einzureichen. Die Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.