Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183330
E-Mail: angebote@bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
0144/26-001
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.07.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=850553
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=850553
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
16.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des BfS bei der Weiterentwicklung und Umsetzung seiner Krisenkommunikationsstrategie für den radiologischen Notfall sowie die Begleitung einzelner Maßnahmen.
Kern der Leistungen sind regelmäßig durchzuführende Kommunikationsübungen. Diese umfassen insbesondere die Konzeption, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, praktische Umsetzung sowie systematische, Auswertung und Ableitung konkreter Maßnahmen aus den Übungsergebnissen. Die Übungen dienen dazu, Abläufe zu überprüfen, Handlungssicherheit zu erhöhen und Optimierungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren.
Laufzeit 01.11.2026-31.10.2029; optional bis 10/2030
Kern der Leistungen sind regelmäßig durchzuführende Kommunikationsübungen. Diese umfassen insbesondere die Konzeption, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, praktische Umsetzung sowie systematische, Auswertung und Ableitung konkreter Maßnahmen aus den Übungsergebnissen. Die Übungen dienen dazu, Abläufe zu überprüfen, Handlungssicherheit zu erhöhen und Optimierungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren.
Laufzeit 01.11.2026-31.10.2029; optional bis 10/2030
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg, Berlin
Online
Online
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0144/26-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Der Rechnung sind die Nachweise über die erbrachten Stunden beizufügen. Eine Zusammenfassung mit ggf. weiteren Aufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist nicht zulässig.
Rechnungen, die nicht entsprechend den vorgenannten Regelungen gestellt werden oder nicht die erforderlichen Mindestangaben nach §5 eRechV enthalten, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB und können bei unvollständigen Angaben zurückgewiesen werden
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0144/26-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Der Rechnung sind die Nachweise über die erbrachten Stunden beizufügen. Eine Zusammenfassung mit ggf. weiteren Aufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist nicht zulässig.
Rechnungen, die nicht entsprechend den vorgenannten Regelungen gestellt werden oder nicht die erforderlichen Mindestangaben nach §5 eRechV enthalten, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB und können bei unvollständigen Angaben zurückgewiesen werden
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt mit der Einreichung von mindestens 2 Unternehmensreferenzen über gleichwertige Aufträge innerhalb der letzten 3 Jahre (Formblatt Unternehmensreferenzen). Hierbei muss die Leistungsfähigkeit und relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dargestellt werden.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ zu erklären.
12.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand folgender Zuschlagskriterien:
70% Qualität
30% Preis
In der Qualitätswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 70.
In der Preiswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 30.
Bewertung der Qualität:
Im Rahmen der Bewertung der Qualität wird die Bearbeitung der Aufgabenstellung (006. Aufgabenstellung in den Vergabeunterlagen) sowie die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters bewertet. Für die Details wird auf das Dokument Bewertungsmatrix verwiesen.
Insgesamt sind im Rahmen der Qualitätsbewertung maximal 70 Punkte erreichbar.
Bewertung des Preises:
Die volle Punktzahl von 30 Punkten erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis (auf Seite 3 des Angebotsformulars). 0 Punkte erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Interpolation erfolgt gemäß folgender Formel:
Preispunkte= 30x(2-(PAngebot/Pmin))
Pmin= niedrigster wertungsrelevanter Angebotspreis
PAngebot= Preis des jeweiligen zu wertenden Angebotes
Zur Ermittlung des Angebotspreises (muss dann händisch in das Angebotsformular unter Position 1 eingetragen werden) wird die Hochrechnung in der Anlage „Preisblatt und Ermittlung des Angebotspreises vorgenommen.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Die in den Kriterien nach erfolgter Wertung erreichten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl gilt folgende Regelung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Haben zwei oder mehrere Angebote in gleicher Weise die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches im Kriterium „Qualität“ die höchste Wertung erzielt hat.
70% Qualität
30% Preis
In der Qualitätswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 70.
In der Preiswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 30.
Bewertung der Qualität:
Im Rahmen der Bewertung der Qualität wird die Bearbeitung der Aufgabenstellung (006. Aufgabenstellung in den Vergabeunterlagen) sowie die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters bewertet. Für die Details wird auf das Dokument Bewertungsmatrix verwiesen.
Insgesamt sind im Rahmen der Qualitätsbewertung maximal 70 Punkte erreichbar.
Bewertung des Preises:
Die volle Punktzahl von 30 Punkten erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis (auf Seite 3 des Angebotsformulars). 0 Punkte erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Interpolation erfolgt gemäß folgender Formel:
Preispunkte= 30x(2-(PAngebot/Pmin))
Pmin= niedrigster wertungsrelevanter Angebotspreis
PAngebot= Preis des jeweiligen zu wertenden Angebotes
Zur Ermittlung des Angebotspreises (muss dann händisch in das Angebotsformular unter Position 1 eingetragen werden) wird die Hochrechnung in der Anlage „Preisblatt und Ermittlung des Angebotspreises vorgenommen.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Die in den Kriterien nach erfolgter Wertung erreichten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl gilt folgende Regelung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Haben zwei oder mehrere Angebote in gleicher Weise die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches im Kriterium „Qualität“ die höchste Wertung erzielt hat.
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