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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

3626S72251 - Mental Models von Rezipient*innen - Wie ordnen Zielgruppen von Strahlenschutzinformationen ihr Wissen über Strahlung?

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31.03.2026

12.05.2026 09:00

ZD 2 - 08313/3626S72251

Bundesamt für Strahlenschutz

31.03.2026 11:27

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Internet-Adresse: http://www.bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZD 2 - 08313/3626S72251

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

12.05.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.06.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=849916

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

12.05.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ein wesentlicher Bestandteil des Strahlenschutzes ist es, die Öffentlichkeit über Strahlenwirkungen, Strahlenrisiken und ein adäquates Strahlenschutzverhalten zu informieren. Hierfür ist es entscheidend, die Kommunikation an der Art und Weise auszurichten, wie Rezipierende Strahlenthemen kognitiv erfassen und anordnen. Die Gestaltung und Vermittlung von Informationen zu Strahlenthemen, insbesondere deren inhaltliche Strukturierung und Verbindung, erfolgen bislang vor allem auf der Grundlage inhaltlich-fachlicher Einteilung aus Sicht des Strahlenschutzes. Zu Perspektiven aus der Bevölkerung werden dabei Annahmen auf Basis kommunikations- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen und umgesetzt.
Falls die Informationsgestaltung und -vermittlung nicht den tatsächlichen Assoziationen und Relevanzen von Rezipierenden entspricht, kann dies auf deren Seite zu Missverständnissen und Fehlkonzeptionen führen.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Forschungsvorhabens, die auf Strahlung bezogenen Konzeptionen und kognitiven Strukturierungen von Rezipierenden zu erfassen und in Form von Mental Models darzustellen. Mental Models beschreiben die Art und Weise, wie Menschen Gegenstände und Informationen in ihrem Bewusstsein strukturieren. Sie sollen aufzeigen, wie Laien verschiedene Informationen zu (unterschiedlichen) Strahlenthemen anordnen und miteinander verknüpfen würden. Ob die Verknüpfungen richtig oder falsch sind, ist dabei zweitranging. Vielmehr soll das Verständnis von Strahlung auf diese Weise in Form von Mental Models erschlossen und visualisiert werden, um mehr darüber zu erfahren, wie sich Rezipierende das Thema Strahlung kognitiv erschließen.
Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, wie Informationen zum Strahlenschutz (zum Beispiel auf Webseiten von BMUKN und BfS, in Broschüren, Vorträgen, Pressearbeit, etc.) den Wahrnehmungen und Vorstellungen von Rezipierenden entsprechend besser sortiert, strukturiert und gestaltet werden können, um von diesen leichter erfasst und nachvollzogen werden zu können. Sie dienen Akteuren des Strahlenschutzes als wichtige Grundlage für die Informationsarbeit, um von einer Erläuterung von Strahlenschutzthemen „aus Innensicht“ zu einer stärkeren Orientierung an den spezifischen Wahrnehmungen und Denkmustern von Rezipierenden zu gelangen. So wird eine besser an die Perspektiven von Rezipierenden angepasste Strahlenschutzkommunikation ermöglicht.
Basierend auf den Mental Models entwickelt das Vorhaben Handlungsempfehlungen, die vom BfS und dem BMUKN als Orientierung zu einer stärker an den Perspektiven von Rezipierenden orientierten Gestaltung der Kommunikation genutzt werden können.
Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen.

b)
CPV-Codes

Umfragen (79311000-7)

c)
Ort der Leistungserbringung

Neuherberg (Oberschleißheim)

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

maximal 11 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft und / oder Psychologie oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) zu benennen.
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen.
Als Kompetenznachweis muss der Bieter anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und / oder Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung; Mental Models; Risikokommunikation; Konzeption, Durchführung und Auswertung von qualitativen Studien; Wissenschaftskommunikation; Umsetzung von Erkenntnissen der Risiko- und Wissenschaftskommunikation in Kommunikationsbausteine und Handlungsempfehlungen) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbaren Umfangs;
- Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung; Mental Models; Risikokommunikation; Konzeption, Durchführung und Auswertung von qualitativen Studien; Wissenschaftskommunikation; Umsetzung von Erkenntnissen der Risiko- und Wissenschaftskommunikation in Kommunikationsbausteine und Handlungsempfehlungen) bei vergleichbarer Ausrichtung und vergleichbaren Umfangs.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Ferner hat der Bieter die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

12.
Zuschlagskriterien

siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.


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