Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Lieferung einer leichten und auf dem Rücken tragbaren TEM-Apparatur inkl. Einweisung / Schulung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

27.03.2026 (letzte Änderung am 27.03.2026)

20.04.2026 23:59

102-10130596

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

27.03.2026 11:19

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Straße, Hausnummer:Stilleweg 2
Postleitzahl (PLZ):30655
Ort:Hannover

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

102-10130596

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

20.04.2026 - 23:59 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.05.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=849056

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

20.04.2026 - 23:59 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ein Forschungsschwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungszentrums Bergbaufolgen an
der BGR ist unter anderem die Nutzung angepasster Monitoring-Werkzeuge zur
wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen des Rückbaus ober- und untertägiger
Bergbaustandorte. Insbesondere sind hierbei hydrogeologisch relevante „Veränderungen im
Grundwasser und Boden“ systematisch zu erfassen und mit den wissenschaftlichen
Fragestellungen in Beziehung zu setzen, beispielsweise hinsichtlich des
Grundwasserdargebots und der Belastung des Grundwassers durch Mineralisation. In den
kommenden Jahren wird eine weitere Kernaufgabe des FEZB die Koordinierung und
wissenschaftliche Begleitung bei der Erstellung des „Grundwassermodells Lausitz“ sein.
Hierfür ist eine genaue Kenntnis der hydrogeologischen Parameter bzw. des Untergrundes
erforderlich.
Zur Beantwortung der oben genannten Fragen kommt eine leichte und auf dem Rücken
tragbare TEM-Apparatur (Transiente Elektromagnetik) zum Einsatz. Sie wird auf
zutrittseingeschränkten Flächen des Nachbergbaus (Kippen, Halden etc.) verwendet. Auf
diesen oftmals sandigen und trockenen Flächen können andere geoelektrische Methoden, wie
die elektrische Widerstandstomographie, nur sehr bedingt eingesetzt werden. In aktuellen
Projekten des FEZB hat sich zudem gezeigt, dass TEM-Messungen eine ideale Ergänzung zu
den an der BGR vorhandenen Oberflächen-NMR-Kapazitäten darstellen. Da die oft stark
mineralisierten Grundwässer im Bereich des Nachbergbaus einen nicht unerheblichen
Einfluss auf die Ausbreitung elektromagnetischer Felder haben (im Hinblick auf die räumliche
Verteilung der NMR-Anregungsenergie), ist eine genaue Charakterisierung dieser
Grundwässer (und ihrer elektromagnetischen Eigenschaften) unerlässlich, um
quantifizierbare Aussagen mittels Oberflächen-NMR treffen zu können.

b)
CPV-Codes

Elektromagnetisch-geophysikalische Instrumente (38230000-6)

c)
Ort der Leistungserbringung

DAP Warenannahme Cottbus Incoterms 2010, Gaglower Str. 17-18, 03048 Cottbus.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen vollständig innerhalb von 8 Wochen nach
Auftragsvergabe. Eine schnellstmögliche Auftragsabwicklung ist ausdrücklich
erwünscht.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

Keine.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe EVB:
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Die Leistungen des Auftragnehmers in Erfüllung dieses Vertrages werden nach
Maßgabe des Preisblattes vergütet. Die im Preisblatt genannten Preise verstehen sich
als Festpreise für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Mit dieser Vergütung sind sämtliche Forderungen des Auftragnehmers abgegolten.
Über die hier genannten Beträge hinaus werden keine Zahlungen geleistet. Die
Regelung in Ziffer 5.2 bleibt unberührt.
5.2 Eine Änderung des Angebotspreises nach Umsatzsteuer (Brutto-Angebotspreis) ist
zulässig, wenn der Umsatzsteuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und dem
Entstehen der Steuerschuld durch Gesetz geändert wird. In diesem Fall wird die Um-
satzsteuer mit dem Tage des Entstehens der Steuerschuld (vgl. § 13 UStG) geltenden
Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Die Höhe des Angebotspreises vor
Umsatzsteuer (Netto-Angebotspreis) bleibt unverändert. Wird aus Anlass der Änderun-
g des UStG eine gesetzliche Regelung für die Abwicklung des bestehenden Vertrages
getroffen, so tritt anstelle dieser vertraglichen Regelung die gesetzliche Regelung.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
5.3 Der Auftragnehmer kann die Zahlung der vereinbarten Vergütung nach vollständiger
Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und Abnahme der Leistung durch
den Auftraggeber verlangen. Teilzahlungen sind nur zugelassen, sofern in diesem
Vertrag unter Ziff. 3.2 in sich abgeschlossenen und eigenständig nutzbaren
Teilleistungen definiert wurden.
Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne
Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen
Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung
benannte Konto.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauf-
trags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.4 Der Auftragnehmer sorgt für die Entrichtung fälliger Abgaben (Steuern usw.) selbst.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Siehe BHW:
6. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss nachweisbar in der Lage sein, das verlangte Aufgabenspektrum
kompetent und fristgemäß durchzuführen. Er hat mit seinem Angebot die
nachfolgend genannten Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Es handelt sich ausnahmslos
um Ausschlusskriterien. Das bedeutet, dass der Bieter ausgeschlossen wird, wenn er
die Anforderungen nicht erfüllt.
Der Bieter muss alle nachfolgend geforderten Nachweise zur Eignung mit der
Angebotsabgabe vorlegen.
6.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen “ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter
in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
6.2 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung
Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
6.3 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
6.3.1 Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die
Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die
Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen.
Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg
erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen
anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff.
1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit
Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe
Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue
Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene
Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben
explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.

12.
Zuschlagskriterien

Alleiniges Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.

14.
Sonstige Angaben

Siehe BHW:
7. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen.
Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
7.1 Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten
Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu
den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.
Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
7.2 Formular „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR
Nr. 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Sofern verfügbar, ist zudem eine aktuell gültige Preisliste für die angebotenen Geräte
und Leistungen beizufügen.
7.3 Aufschlüsselung der Preiskalkulation
Den Vergabeunterlagen ist eine Aufschlüsselung der Preiskalkulation beizufügen.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

27.03.2026


27.03.2026




cde142b8-77cf-4c49-a0ef-351fc6936f0f