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Ausschreibungsdetails

Lieferung von Hochdrucklampen mit Doppelbrenner und einer Lebensdauer von 12 Jahren für die Landeshauptstadt Magdeburg

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25.03.2026

15.04.2026 23:59

30-ZV-0047/26

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

25.03.2026 10:16

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: (Sitz) Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ): 39090
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5402704
Telefax: +49 391 5405323

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

30-ZV-0047/26

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

15.04.2026 - 23:59 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.06.2026

c)
Sprache

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=848299

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

15.04.2026 - 23:59 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Lieferung von Hochdrucklampen mit Doppelbrenner und einer Lebensdauer von 12 Jahren für die Landeshauptstadt Magdeburg

b)
CPV-Codes

Elektrische Lampen und Leuchten (31500000-1)


Entladungslampen (31514000-2)


Lampen und Leuchtröhren (31531100-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Fachbereich 68 Mobilität und technische Infrastuktur, Abteilung Straßenbeleuchtung, Schwiesaustraße 6, 39124 Magdeburg

6.
Angaben zu Losen

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

3 Wochen nach Zuschlagserteilung

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern erforderlich
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern erforderlich
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft oder Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen [sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle weiterhin vor, die Originale zu verlangen])
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) oder Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
----------------------------------------
WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124_LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei
____________________________________________________

12.
Zuschlagskriterien

100 % Preis

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

14.
Sonstige Angaben

___________________________
Die nicht fristgerechte Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
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Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Zu § 8 TVergG LSA:
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TVergG LSA vom Bestbieter und den beiden nachrangigen Bietern in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
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Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
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Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
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Es gilt deutsches Recht.


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