Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847581
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mietabrufe
Der Mengenbedarf der mobilen Toilettenkabinen ist vom Übungsgeschehen abhängig. Die Anzahl der Übungen kann im Vorfeld nicht genau kalkuliert werden, sondern unterliegt Schätzungen/ Daten vorangegangener Jahre. Daher ist zu beachten, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsrichtlinie dienen.
Für die geschätzten Mengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abnahmemenge kann je nach Bedarf variieren. Die angegebenen Mengen verstehen sich als kalkulierte Gesamtmenge während der Vertragslaufzeit.
Es gibt keine Mindestmietdauer. Die Abrechnung erfolgt tageweise.
Mietleistung
•Anlieferung und Aufstellung der gebrauchsfertigen Toilettenkabine inklusive Erstbestückung an Verbrauchsmaterial und aufgefülltem Frischwassertank
•Bedarfsweise Sicherung der Kabine mit Bodenankern
•Abholung der genutzten Toilettenkabine
•fachgerechte Reinigung sowie Entsorgung der Fäkaltankinhalte
Ausstattung Toilettenkabinen (TK)
•TK enthält je ein Sitzklo und ein Urinal
•Integriertes Schloss
•Integrierter Fäkalientank mit einem Fassungsvermögen von mindestens 200 Litern
•Integriertes Handwaschbecken mit Frischwasservorrat von mindestens 40 Litern
•Papier- & Seifenspender
•Bestückt mit Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Handwaschseife)
•Möglichkeit der Bodenverankerung zur Windsicherung
Zwischenreinigung
Auf besondere Anforderung des Bestellers hin sind die aufgestellten TK am Aufstellort zwischen zu reinigen und die Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Handtuchpapier Handwaschseife) sowie das Frischwasser wieder aufzufüllen.
Anlieferung und Abholung
Die Anlieferung und Abholung ist stets mit dem verantwortlichen Personal am jeweiligen Standort abzustimmen, da ggf. Schranken auf dem Weg zum Aufstellort geöffnet werden müssen. Der jeweilige Ansprechpartner wird auf den Einzelabrufen vermerkt.
Für die Anlieferung wird in der Bestellung ein Termin (Tag der Lieferung) und ein definiertes Zeitfenster bzw. eine Uhrzeit für die spätmöglichste Anlieferung vorgegeben. Diese Vorgaben sind grundsätzlich einzuhalten oder vorab mit dem Ansprechpartner Alternativen zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gelieferten mobilen Toiletten bis spätestens drei Werktage nach dem vereinbarten Mietenddatum wieder abzuholen.
Die Anfahrbarkeit im Übungsgelände kann erschwert sein, da nicht alle Wege und Straßen auf den Übungsplätzen asphaltiert oder gepflastert sind, darüber hinaus ist die Ebenerdigkeit der Aufstellorte bei Übungen im Gelände nicht garantiert.
Aus übungsbedingten Gründen ist der Besteller berechtigt, die angemieteten TK mit eigenen geeigneten Fahrzeugen an einen anderen Ort im Übungsgebiet umzusetzen, sofern mit dieser Leistung der Auftragnehmer nicht beauftragt wird. Der neue Aufstellungsort wird dem Auftragnehmer nach der Umsetzung unverzüglich mitgeteilt.
b)
CPV-Codes
Diverse Dienstleistungen (98300000)
Öffentliche Toiletten (45215500)
Chemische Toiletten (24955000)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ende: 30.04.2030
Bemerkung zur Ausführungsfrist: eine zweimalige Verlängerung über jeweils ein Jahr ist möglich.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Versionsverlauf
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