Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: carolin.walther@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Projekt 207770, Az 55 041-3/00009
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.05.2026 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
05.06.2026
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847540
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847540
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.05.2026 - 14:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Human-Biomonitoring ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument. Human-Biomonitoring liefert wissenschaftlich fundierte Daten darüber, ob ergriffene Minderungsmaßnahmen tatsächlich zu einem Rückgang der Belastung mit bedenklichen Stoffen in der Bevölkerung geführt haben und ob (weitere) Verbote oder Beschränkungen bedenklicher Stoffe erforderlich sind.
Ob und inwieweit der Nachweis eines Stoffes im Körper mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einhergeht, muss mittels einer toxikologischen Bewertung beurteilt werden. Hierfür werden toxikologische Beurteilungswerte (in Deutschland HBM-I- und HBM-II-Werte) abgeleitet. Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes oder seines/r Metabolit/en in einem Körpermedium (z.B. Urin, Blut), bis zu der nach aktuellem Stand der Bewertung und bei Einzelstoffbetrachtung nicht mit dem Auftreten von adversen Wirkungen bei lebenslanger Exposition zu rechnen ist. Demgegenüber weist eine Konzentration in Höhe des HBM-II-Wertes und darüber hinaus auf die Möglichkeit einer gesundheitlich relevanten Beeinträchtigung hin.
Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die Vorarbeiten für die Ableitung von HBM-Werten für die zwei Stoffe Diisodecylphthalat (DiDP; CAS Nr.: 26761-40-0; 68515-49-1) und Triclosan (TCS; CAS Nr.: 3380-34-5) erarbeitet werden. Für TCS wurde bereits 2015 ein HBM-I-Wert durch die Kommission Human-Biomonitoring am Umweltbundesamt (HBM-K) abgeleitet (3), dessen Gültigkeit auf Basis der aktuellen Datenlage zur Toxikologie zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren ist.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ob und inwieweit der Nachweis eines Stoffes im Körper mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einhergeht, muss mittels einer toxikologischen Bewertung beurteilt werden. Hierfür werden toxikologische Beurteilungswerte (in Deutschland HBM-I- und HBM-II-Werte) abgeleitet. Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes oder seines/r Metabolit/en in einem Körpermedium (z.B. Urin, Blut), bis zu der nach aktuellem Stand der Bewertung und bei Einzelstoffbetrachtung nicht mit dem Auftreten von adversen Wirkungen bei lebenslanger Exposition zu rechnen ist. Demgegenüber weist eine Konzentration in Höhe des HBM-II-Wertes und darüber hinaus auf die Möglichkeit einer gesundheitlich relevanten Beeinträchtigung hin.
Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die Vorarbeiten für die Ableitung von HBM-Werten für die zwei Stoffe Diisodecylphthalat (DiDP; CAS Nr.: 26761-40-0; 68515-49-1) und Triclosan (TCS; CAS Nr.: 3380-34-5) erarbeitet werden. Für TCS wurde bereits 2015 ein HBM-I-Wert durch die Kommission Human-Biomonitoring am Umweltbundesamt (HBM-K) abgeleitet (3), dessen Gültigkeit auf Basis der aktuellen Datenlage zur Toxikologie zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren ist.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Dessau-Roßlau/Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 15.02.2027.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte/ Referenzlisten, nachzuweisen durch zwei thematisch verwandte Abschlussberichte/Gutachten innerhalb der letzten fünf Jahre
- Bearbeitung durch eine Person mit naturwissenschaftlichem Abschluss und toxikologischer Weiterbildung/Qualifikation, nachzuweisen durch Lebensläufe (CV), akademische Abschlüsse und ggf. Zusatzqualifikationen
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
- Bearbeitung durch eine Person mit naturwissenschaftlichem Abschluss und toxikologischer Weiterbildung/Qualifikation, nachzuweisen durch Lebensläufe (CV), akademische Abschlüsse und ggf. Zusatzqualifikationen
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
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