Ausschreibungsdetails
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich sowie umwelt- und materialschonend nach zeitgemäßen Verfahren durchzuführen.
Die Reinigung der kritischen IT-Infrastruktur im laufenden Betrieb in den RZ-Standorten sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung ausschließlich gemäß den aktuell gültigen relevanten Normen, insbesondere DIN EN ISO 14644-1 Kl. 8, fachgerecht einwandfrei durchgeführt wird. Es darf zu keinerlei Betriebseinschränkungen der IT und Infrastruktur kommen.
Komplettreinigung
Einmal jährlich ist eine Komplettreinigung der dargelegten Fläche durchzuführen. Zur Komplettreinigung gehören insbesondere:
- Reinigung von Böden, Wänden und Decken
o Reinigung für eine schmutz- und staubfreie Umgebung mit zertifizierten Feinstaubreinigungsgeräten
o 2-fache Feuchtreinigung der Doppelbodenoberfläche inklusive Sockelleisten mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reini-gung mit gleichem Ergebnis
- Hohlraumfeinreinigung / Unterflur
o Öffnen und Schließen der Doppelbodenplatten
o Absaugen des Rohfußbodens, der Unterkonstruktion, Rasterstäbe, Stützen und Auflageplatten für eine schmutz- und staubfreie Umgebung
- Reinigung im Deckenbereich und im Bereich der Kabeltrassen
o Trockenfeinreinigung der Decken- und Rohrtrassen
- Feinstaubreinigung von 700 Serverschränken
o Reinigung der Vorder- und Hintertüren
o Reinigung von Blindpanels, Seitenverstrebungen und Rackdächern
o Innenreinigung der Racks
Monatliche Reinigung
Weiterhin ist vom AN einmal monatlich, außer in den Monaten, in denen eine Komplettreinigung stattfindet, eine Reinigung der Bodenflächen der EDV-Räume sowie der Räume ohne EDV durchzuführen. Entweder als Feuchtreinigung mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reinigung mit gleichem Ergebnis. Die Leistungen werden in den drei RZ benötigt.
Nach jedem Reinigungsdurchgang ist ein Reinigungsbericht zu erstellen.
Folgende Punkte müssen darin enthalten sein:
- Datum und Uhrzeit der Reinigung
- Start und Enddatum der tatsächlichen Reinigung
- Darlegung der gereinigten Bereiche
- Auffälligkeiten/Besondere Hinweise die im Rahmen der Reinigung aufgefallen sind
Der Reinigungsbericht ist in PDF-Form, spätestens 1 Woche nach Beendigung der Reinigung an die Terminkoordination im Bereich DataCenter zu senden.
In den EDV-Räumlichkeiten sind zwingend antistatische Reinigungsmittel zu verwenden.
Maschinen und Geräte müssen den aktuell anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Bereich der EDV-Räumlichkeiten sind ausschließlich spezielle antistatische ESD-Geräte (= elecrostatic discharge-Geräte) mit HEPA-Feinstaub-Filtern zu verwenden. Alle verwendeten Werkezuge müssen entsprechend für diesen kritischen Infrastrukturbereich geeignet sein.
Die Pflege und Wartung aller Reinigungsmaschinen und -geräte fällt in den Verantwortungsbereich des AN; sie müssen von diesem in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Es ist auf eine möglichst geringe Geräusch- und Geruchsbelästigung zu achten. Die Gerätschaften und Reinigungsmittel können nicht im RZ gelagert werden und müssen vom AN verwahrt werden.
Neben den im Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen der intervallmäßig zu erbringenden "Unterhaltsreinigung" beinhaltet der Ausschreibungsgegenstand zusätzliche optional zu erbringende Leistungen. Der AG behält sich bei den optionalen Leistungen vor, ggf. auch Dritte mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Ein Anspruch seitens des AN zur Durchführung der Leistung besteht somit nicht.
Der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen ist nur mit ordnungsgemäßer Zutrittsberechtigung und zur Erledigung der angemeldeten Aufgaben im erforderlichen Umfang statthaft. Der AN stellt sicher, dass für jede Person, die Zutritt zum RZ benötigt, eine positiv abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung durch die BA gemäß § 9 Abs. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorliegt. Die Nachweise sind vom AN vorzulegen. Die BA behält sich vor, im begründeten Einzelfall, Mitarbeiter des AN vom Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auszuschließen. Zukünftig kann ggf. ein Nachweis als "elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)" gemäß DIN VDE 0150-100 notwendig sein.
Der Zutritt zu den RZ-BA-Standorten ist nur über ein elektronisches Kontrollsystem möglich und erfolgt mit einer Einzelzutrittsberechtigung unter Begleitung durch die BA.
Der AN und seine Mitarbeiter/-innen sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekanntwerdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Der AN verpflichtet sich, das eingesetzte Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen und schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Steuergeheimnisses zu verpflichten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Nachweis mittels Referenz (Vordruck D.9).
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird / werden in diesem Vergabeverfahren eine Referenz/en über vergleichbare Leistungen benötigt, welche die u. s. Mindestanforderung an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllt/en.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte
"Vergleichbarkeit" der Leistung bezieht sich auf folgende
Kriterien:
- Leistungsart /-gegenstand: Rechenzentrumsreinigung
- Die Größe der zu reinigenden Fläche muss über 400 m² liegen
- Technologien und Materialien vergleichbar mit denen der Leistungsbeschreibung dieses Verfahrens.
Leistungszeitraum /-dauer; hier:
- Leistungszeitraum mindestens 1 Jahr
- Bei abgeschlossenen Verträgen darf das Vertragsende nicht länger als 10 Monate zurückliegen
nachgewiesen durch Erklärung zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Mindeststandard: Erklärung, dass Sie über eine ausreichende
Berufshaftpflichtversicherung von 5.000.000,- € oder höher verfügen bzw. diese nach Zuschlagserteilung umgehend abschließen werden (sofern eine entsprechende Versicherung aktuell noch nicht vorhanden ist).
C.4 Verpflichtungserklärung nach SÜG
8f876fda-ff6b-4eba-a809-a7ab6ed6e210