Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Der Erweiterungsneubau wird auf dem westlichen Schulhof als eingeschossiger Solitär errichtet.
Die maximale Ausdehnung des Gebäudes beträgt in der Länge ca. 31,5 m und in der Breite etwa 15,3 m.
Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 411 m², der Brutto-Rauminhalt 1.686 m³.
LOS 14 Beschilderung
Türbeschriftungsschilder
Software zur Selbstbeschriftung
Bilderrahmen für Energieausweis und Rettungswegplan
Schild Feuerlöscher
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Mit dem Angebot:
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter)
- Angabe der PQ-Nummer und entsprechende Zugangsdaten
Hinweis: Ein präqualifizierter Bieter hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind.
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Mit dem Angebot einzureichen sind weiterhin:
- FB 213 Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis in den Formaten PDF und GAEB
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, sofern zutreffend
- FB 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde (§ 24 TVergG LSA) ist:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)