Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Straße, Hausnummer:Zweibrückenstraße 12
Postleitzahl (PLZ):80331
Ort:München
Telefon:000
E-Mail: vergabestelle@dpma.de
Internet-Adresse: https://www.dpma.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BUL 79/25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf sonstigem Wege:
per E-Mail
- auf sonstigem Wege:
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
13.04.2026 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.05.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=846418
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=846418
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
13.04.2026 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das DPMA überlässt die Kantine im Dienstgebäude Cincinnatistraße einem Kantinenbetreiber zur Sicherstellung der Verpflegung der Beschäftigten. Dieser übernimmt die Kantine zur Bewirt-
schaftung als selbständige Wirtschaftseinrichtung und auf eigenes Risiko gemäß der Vertragsunterlagen.
Der Kantinenbetreiber übernimmt insbesondere die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung (insbesondere zwei Mittagessen sowie Zwischenverpflegung) sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere das Spülen von Geschirr, Porzellan und Tabletts, die Lagerhaltung sowie die tägliche Reinigung des gesamten Küchenbereichs einschließlich der Ausgabentheke und der Spülküche und des Mobiliars im Kantinenbereich.
Das DPMA übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Mindestzahl von Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmern, Ausgabe von Speisen oder bestimmte Umsätze.
Leistungsbeginn ist am 1. Juni 2026, die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Es wird eine zweimonatige Übergangsphase vereinbart, innerhalb derer der Kantinenbetreiber ein reduziertes Mittagsangebot anbieten kann. Der Vollbetrieb ist spätestens ab 1. August 2026 anzubieten.
schaftung als selbständige Wirtschaftseinrichtung und auf eigenes Risiko gemäß der Vertragsunterlagen.
Der Kantinenbetreiber übernimmt insbesondere die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung (insbesondere zwei Mittagessen sowie Zwischenverpflegung) sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere das Spülen von Geschirr, Porzellan und Tabletts, die Lagerhaltung sowie die tägliche Reinigung des gesamten Küchenbereichs einschließlich der Ausgabentheke und der Spülküche und des Mobiliars im Kantinenbereich.
Das DPMA übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Mindestzahl von Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmern, Ausgabe von Speisen oder bestimmte Umsätze.
Leistungsbeginn ist am 1. Juni 2026, die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Es wird eine zweimonatige Übergangsphase vereinbart, innerhalb derer der Kantinenbetreiber ein reduziertes Mittagsangebot anbieten kann. Der Vollbetrieb ist spätestens ab 1. August 2026 anzubieten.
b)
CPV-Codes
Betrieb von Kantinen (55512000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Cincinnatistraße in München
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Bieter haben zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Gründen analog §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Die Erklärung ist an die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) angelehnt.
Die Bieter haben zudem mindestens zwei geeignete Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführte Führung eines gastronomischen Betriebes zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Der vorliegende Auftrag ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet, so dass die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag insbesondere an diesen drei Merkmalen gemessen wird:
* Führen einer Kantine/Mensa oder eines vergleichbaren Restaurants über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
* Bereitstellung einer Mittagsverpflegung mit mindestens zwei verschiedenen Gerichten (Speisenangebot)
* Ausgabe von mindestens 200 Essen pro Tag
Eine Referenz muss dabei nicht alle drei oben aufgeführten Merkmale abdecken. Es müssen aber alle drei oben aufgeführten Merkmale vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 2) abgedeckt sein. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Die Bieter haben zudem mindestens zwei geeignete Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführte Führung eines gastronomischen Betriebes zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Der vorliegende Auftrag ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet, so dass die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag insbesondere an diesen drei Merkmalen gemessen wird:
* Führen einer Kantine/Mensa oder eines vergleichbaren Restaurants über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
* Bereitstellung einer Mittagsverpflegung mit mindestens zwei verschiedenen Gerichten (Speisenangebot)
* Ausgabe von mindestens 200 Essen pro Tag
Eine Referenz muss dabei nicht alle drei oben aufgeführten Merkmale abdecken. Es müssen aber alle drei oben aufgeführten Merkmale vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 2) abgedeckt sein. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
12.
Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterium sind zum einen die Preise für die Mittagsverpflegung, zum anderen das vorgesehene Bewirtschaftungsangebot des Bieters vorgehsehen. Hierfür ist dem Angebot durch die Bieter eine entsprechende Darstellung/Konzept mit maximal 15 DIN A4 Seiten beizufügen. Es sind insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten zu machen, die dann durch das DPMA bewertet werden:
* DGE-Qualitätsstandards
* Speisenangebot
* Zubereitung
* Abfallvermeidung und Entsorgung
Zudem sind Beispielspeisenpläne für vier Wochen beizulegen.
Das Kriterium „Preis“ wird mit einer Gewichtung von 60 % berücksichtigt, das „Bewirtschaftungsangebot“ mit 40%.
* DGE-Qualitätsstandards
* Speisenangebot
* Zubereitung
* Abfallvermeidung und Entsorgung
Zudem sind Beispielspeisenpläne für vier Wochen beizulegen.
Das Kriterium „Preis“ wird mit einer Gewichtung von 60 % berücksichtigt, das „Bewirtschaftungsangebot“ mit 40%.
14.
Sonstige Angaben
Für das vorliegende Verfahren der Bewirtschaftung der Kantine Cincinnatistraße gibt es kein normiertes Verfahren. Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gleichbehandlungsgebots sowie des Willkürverbots durchgeführt. Es wird sich an einer öffentlichen Ausschreibung orientiert.
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