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Ausschreibungsdetails

4726F10302 - Bewertung von Konzepten für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle mittels Bohrtechnik in Deutschland und die Erkundung eines Standorts unter Berücksichtigung...

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18.03.2026

06.05.2026 10:00

Z5/BASE62220/4726F10302

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

18.03.2026 08:50

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Straße, Hausnummer: Wegelystraße, 8
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z5/BASE62220/4726F10302

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

06.05.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.06.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=846249

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

06.05.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Nach §§ 15 (2) und 17 (2) des Standortauswahlgesetzes (StandAG 2017) übermittelt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE dem zuständigen Ministerium den jeweiligen Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH BGE zusammen mit einer begründeten Empfehlung. Zu dieser begründeten Empfehlung gehört auch ein Bericht des BASE zur Evaluation des Standortauswahlverfahrens und eine Diskussion alternativer Entsorgungsmöglichkeiten. Daraus ergibt sich für das BASE die Aufgabe, sowohl den aktuellen Stand von Wissenschaft & Technik (W&T) bzgl. möglicher Alternativen zur tiefen geologischen Endlagerung in Bergwerken zu ermitteln, als auch deren weitere Entwicklung fortlaufend zu beobachten und zu bewerten. Die bereits von der Endlagerkommission diskutierte Alternative der Endlagerung in (tiefen) Bohrlöchern ist wiederkehrend auf neue Ansätze zu verfolgen. Neben der Verfolgung des Standes von W&T erfolgt auch eigene Forschung und Entwicklung des BASE zu konzeptionellen Ansätzen.
Das Standortauswahlgesetz (StandAG 2017) und auch zahlreiche weitere nationale Konzepte gehen allerdings von der Notwendigkeit der Auffahrung eines Bergwerks zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus. Daher sind mögliche Konzepte für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Nutzung der Bohrtechnologie (ggfs. mit noch erforderlichem Entwicklungsbedarf) ohne Bergwerksauffahrung und die dafür notwendige Erkundung eines Standorts sind nach Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) für verschiedene Wirtsgesteine bzw. Teilgebiete/Standortregionen in Deutschland darzustellen und deren technische Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei sind insbesondere die grundsätzliche Machbarkeit und die Einhaltung der in Deutschland geltenden Anforderungen an Rückholung der Abfälle sowie die Bergung der eingelagerten Endlagergebinde zu betrachten und zu bewerten. Der technische, finanzielle und zeitliche Aufwand dieser Konzepte ist abzuschätzen. Mögliche Konflikte mit dem in Deutschland gültigen Regelwerk und der Forschungs- und Entwicklungsbedarf ist zu benennen. Mögliche Auswirkungen auf das Standortauswahlverfahren in planerischer und zeitlicher Hinsicht sind darzustellen. Das Forschungsvorhaben soll auf dem aktuellen Stand von W&T das Potenzial der Bohrtechnik zur Einlagerung mit der Möglichkeit der Rückholung und Bergung der deutschen hochradioaktiven Abfälle vertieft und gezielt betrachten.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

Köln

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

maximal 9 Monate, beginnend ab dem 01.08.2026

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Eignung der bietenden Unternehmen ist durch Angabe der folgenden Referenzen nachzuweisen:
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
- Mindestens 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen und/oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Bohrtechnologie hervorgehen
- Mindestens 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Bewertung von geowissenschaftlichen Erkundungsergebnissen hervorgehen
- Mindestens 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle hervorgehen
Die Referenzen sind durch entsprechende Referenzprojekte (Dienstleistungen/Aufträge unter Angabe vom Auftraggebenden, Auftragsvolumen) nachzuweisen.
Die aufgeführten Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die vorstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzprojekte nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzprojekte mehrere oder auch alle der geforderten Referenzen abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit, bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.

12.
Zuschlagskriterien

siehe Bewertungsmatrix

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14.
Sonstige Angaben

Es gilt deutsches Recht.


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