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Ausschreibungsdetails

Neubau Horterweiterung GS Sudenburg, Braunschweiger Straße, Magdeburg - Los 12 Bodenbelagsarbeiten 30-ZV-0036/26

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18.03.2026

13.04.2026 10:59

30-ZV-0036/26

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

18.03.2026 08:54

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Sitz: Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5400

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 30-ZV-0036/26

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Magdeburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Hort für die Grundschule Sudenburg zu erweitern.
Der Erweiterungsneubau wird auf dem westlichen Schulhof als eingeschossiger Solitär errichtet.
Die maximale Ausdehnung des Gebäudes beträgt in der Länge ca. 31,5 m und in der Breite etwa 15,3 m.
Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 411 m², der Brutto-Rauminhalt 1.686 m³.
LOS 12 Bodenbelag
beinhaltet nachfolgende Leistungen:
Linoleum-Bodenbelagsaufbau auf Zementestrich
Dehnungsfugen in den Horträumen
Sauberlaufmatte mit Rahmen und Einleger

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
23.11.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
15.01.2027

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
13.04.2026 - 10:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.06.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt "Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen" ist Bestandteil der Unterlagen
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zu § 8 TVergG:
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter und den ggf. nachrangigen Bietern in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot:
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter)
- Angabe der PQ-Nummer und entsprechende Zugangsdaten
Hinweis: Ein präqualifizierter Bieter hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind.
________________________________________________________________________
Mit dem Angebot einzureichen sind weiterhin:
- FB 213 Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis in den Formaten PDF und GAEB
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, sofern zutreffend
- FB 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
________________________________________________________________________
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 14 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt von allen Nachunternehmern zu § 11 TvergG LSA
- Tarifdatenblatt im Kontext von § 11 TVergG LSA Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde (§ 24 TVergG LSA) ist:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)


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