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Ausschreibungsdetails

Anschaffung eines mobilen, barrierefreien Sanitärwagens

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09.03.2026

31.03.2026 09:00

2026-03-SW

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

09.03.2026 13:01

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ): 06231
Ort: Bad Dürrenberg
Telefon: +49 3462 9987021
Internet-Adresse: https://www.badduerrenberg.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

2026-03-SW

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

31.03.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

04.05.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843325

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

31.03.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand des Projekts ist die Anschaffung eines mobilen, straßenzugelassenen Toilettenwagens zur temporären Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Bad Dürrenberg und ihrer Ortsteile. Der Toilettenwagen soll die hygienische Grundversorgung der Besucher sicherstellen und die bestehende Infrastruktur bei Veranstaltungen im Außenbereich sinnvoll ergänzen.
Der Toilettenwagen ist mit mehreren WC-Kabinen, darunter mindestens eine barrierefreie, behindertengerechte Kabine, ausgestattet. Diese verfügt über eine rollstuhlgerechte Ausführung, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken sowie einen integrierten Wickeltisch. Die sanitären Anlagen sind mit Wasserspülung, Waschbecken und hygienischer Ausstattung ausgestattet.
Der Toilettenwagen ist für den mobilen Einsatz bei Veranstaltungen konzipiert und verfügt über eine moderne, umweltfreundliche Technik, einschließlich eines Frisch- und Abwasseranschlusses sowie einer energieeffizienten Beleuchtung. Die Konstruktion ist robust, wetterfest und auf einen nachhaltigen, langfristigen Einsatz ausgelegt.
Durch die Anschaffung wird eine barrierefreie, hygienische und nachhaltige Sanitärlösung geschaffen, die flexibel bei Veranstaltungen in Bad Dürrenberg sowie den Ortsteilen Nempitz, Tollwitz und Oebles-Schlechtewitz eingesetzt werden kann.

c)
Ort der Leistungserbringung

Solestadt Bad Dürrenberg

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Ja

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Auslieferung des Sanitärwagens soll bis 19.06.2026 erfolgen.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

Geforderte Sicherheiten:
#
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt
0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
#
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 31 UVgO. Danach findet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden statt. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den §§ 125 und 126 GWB werden hierbei berücksichtigt.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
---
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. §§ 33, 34 und 35 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen (dies gilt auch für gegebenenfalls in Anspruch genommene Nachunternehmer und/ oder im Falle der Eignungsleihe):
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes,
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
8.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

12.
Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen (gem. Checkliste mit dem Angebot einzureichende Unterlagen):
1. Angebotsschreiben (VHB Formblatt 633)
2. Leistungsverzeichnis
3. Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5. Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234)
6. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
---
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Geforderte Sicherheiten:
#
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt
0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
#
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
---
Nachprüfungsbehörde gemäß § 19 TVergG-LSA
Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
Domplatz 9
06217 Merseburg


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