Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Str. 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
E-Mail: angebote@bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
0119/26 Bereitstel. Container/ Behälter+ DL Berlin
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.05.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843003
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843003
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.05.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Bereitstellung von diversen Sammelcontainern / Sicherheitsbehältern sowie die fach- und sachgerechte Entsorgung der Abfälle (Sperrmüll, Elektro- und Metallschrott) und Entsorgung bzw. Aktenvernichtung der Büroaltakten in Berlin
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesamt für Strahlenschutz
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn: 01.07.2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss aller Leistungen gemäß vorl. Leistungsbeschreibung. Eine Abschlagszahlung sowie eine Vorausleistung sind nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungs-eingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0119/26 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungs-eingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0119/26 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A- Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Nachweis zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Nachweis über Umweltmanagementsystem und Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb:
Es kommen nur Bieter in Betracht, die nachweisen, dass sie am Europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) teilnehmen oder über eine Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß den §§ 56 und 57 KrWG i.V.m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung -EfbV) verfügen, zumindest aber ein Umweltmanagementsystem eingerichtet haben und betreiben.
Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A- Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Nachweis zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Nachweis über Umweltmanagementsystem und Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb:
Es kommen nur Bieter in Betracht, die nachweisen, dass sie am Europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) teilnehmen oder über eine Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß den §§ 56 und 57 KrWG i.V.m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung -EfbV) verfügen, zumindest aber ein Umweltmanagementsystem eingerichtet haben und betreiben.
12.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher -bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit-das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
8235ef17-2770-4659-b1c5-f3fb755a718c