Ausschreibungsdetails
Daran ist der Bau der neuen ca. 1.000 m² große Fahrzeughalle als Warmhalle – Systembau anzuschließen.
Als vierte Maßnahme ist die Anpassung der Außenanlagen inkl. Waschplatz avisiert.
a)
Neubau Sozialtrakt
Auf dem Bauhofgelände ist ein neuer Sozialtrakt als Massivbau inkl. Gründung zu errichten. Die Standortwahl auf dem Gelände ist entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten zu planen. Der Abriss der alten Fahrzeughalle mit Sozialtrakt erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes.
Somit wird kein Interimgebäude notwendig.
Das Gebäude ist neu anzuschließen. Trinkwasser & ELT können neu erdverlegt werden. Als Heizmedium ist eine Wärmepumpe angedacht. Zudem soll auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage angebracht werden. Der Sozialtrakt ist für ca. 20 Mitarbeiter, davon 25% Frauen und 75% Männer, zu planen. Im Gebäude sind Umkleideräume, Sanitärbereiche, Trockenräume, Pausenraum, Teeküche und 2 Büros zu integrieren.
b)
Abbruch alte Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt
Der Abbruch der alten Fahrzeughalle (ca. 19,50m x 13,00m) inkl. Krananlage und dem eingeschossigen Sozialtrakt (ca. 3,00m x 13,00m) sowie angegliederten Dächer/ Unterständen soll auf
Grundlage der 'Holzschutztechnischer und Statischer Kurzeinschätzung' zum Bestand erfolgen. In der Halle befindet sich zudem eine KfZ-Hebebühne, welche zur Wiedermontage demontiert
werden muss. Ebenso sind in der Fahrzeughalle 2 Montage- und Wartungsgruben installiert, wovon eine mit Metallplatten verschlossen ist.
Zu beachten ist, dass die Halle direkt an eine Nachbarhalle inkl. Brandschutzwand angrenzt.
c)
Neubau Fahrzeughalle als Warmhalle - Systembau ca. 1.000 m²
Im Bereich der abgebrochenen Fahrzeughalle soll eine ca. 1.000 m² große neue Warmhalle als Systembau inkl. Bodenplatte, Bewehrung und Abdichtung entstehen.
Das Dach und die Wände erhalten eine Wärmedämmung. Auch sind die vorhandene KFZHebebühne, eine neue Krananlage sowie eine Montage- und Wartungsgruppe ins Gebäude zu
integrieren. Die Erschließung der Halle über Tore ist ebenso einzuplanen wie die technisch notwendige Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroinstallationen.
Funktion der Fahrzeughalle:
+ Unterstellmöglichkeit für verschiedene Großfahrzeuge des Wirtschaftshofes
+ Werkstatt mit Absauganlage
+ Lagerfläche
+ E-Ladesäule
+ Maschinenlager
d)
Anpassung Außenanlagen inkl. Waschplatz
Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen sind die Außenanlagen im Baubereich (Bauwerksbezug) anzupassen. Hier sind Ersatzpflanzungen, Grün- und Pflasterflächen, Entwässerung und Leuchten in die Planung einzubeziehen.
Auch der vorhandene Waschplatz vor der Fahrzeughalle ist wieder neu herzustellen. Ein Ölabscheider ist vorhanden.
Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen.
Die Maßnahme unterliegt derzeit keinem Förderprogramm, sondern wird durch Eigenmittel
finanziert. Allerdings ist angedacht, die Maßnahme mit Fördermitteln, mitzufinanzieren.
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WICHTIG:
DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN
ABZUGEBEN.
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Aus technischen Gründen der zur Verfügung stehenden Zeichen, wird an dieser Stelle auf die Aufgabenstellung (Datei: 260227 Aufgabenstellung.pdf) verwiesen. Die Aufgabenstellung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es folgende Eignungskriterien erfüllt und nachweisen kann:
1.
über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
2.
über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
3.
über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
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Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
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Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, werden an die vorgenannten Unternehmen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen bzgl. der Eignung, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind - gestellt.
Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten.
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind.
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Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Daran ist der Bau der neuen ca. 1.000 m² große Fahrzeughalle als Warmhalle – Systembau anzuschließen.
Als vierte Maßnahme ist die Anpassung der Außenanlagen inkl. Waschplatz avisiert.
a)
Neubau Sozialtrakt
Auf dem Bauhofgelände ist ein neuer Sozialtrakt als Massivbau inkl. Gründung zu errichten. Die Standortwahl auf dem Gelände ist entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten zu planen. Der Abriss der alten Fahrzeughalle mit Sozialtrakt erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes.
Somit wird kein Interimgebäude notwendig.
Das Gebäude ist neu anzuschließen. Trinkwasser & ELT können neu erdverlegt werden. Als Heizmedium ist eine Wärmepumpe angedacht. Zudem soll auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage angebracht werden. Der Sozialtrakt ist für ca. 20 Mitarbeiter, davon 25% Frauen und 75% Männer, zu planen. Im Gebäude sind Umkleideräume, Sanitärbereiche, Trockenräume, Pausenraum, Teeküche und 2 Büros zu integrieren.
b)
Abbruch alte Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt
Der Abbruch der alten Fahrzeughalle (ca. 19,50m x 13,00m) inkl. Krananlage und dem eingeschossigen Sozialtrakt (ca. 3,00m x 13,00m) sowie angegliederten Dächer/ Unterständen soll auf
Grundlage der 'Holzschutztechnischer und Statischer Kurzeinschätzung' zum Bestand erfolgen. In der Halle befindet sich zudem eine KfZ-Hebebühne, welche zur Wiedermontage demontiert
werden muss. Ebenso sind in der Fahrzeughalle 2 Montage- und Wartungsgruben installiert, wovon eine mit Metallplatten verschlossen ist.
Zu beachten ist, dass die Halle direkt an eine Nachbarhalle inkl. Brandschutzwand angrenzt.
c)
Neubau Fahrzeughalle als Warmhalle - Systembau ca. 1.000 m²
Im Bereich der abgebrochenen Fahrzeughalle soll eine ca. 1.000 m² große neue Warmhalle als Systembau inkl. Bodenplatte, Bewehrung und Abdichtung entstehen.
Das Dach und die Wände erhalten eine Wärmedämmung. Auch sind die vorhandene KFZHebebühne, eine neue Krananlage sowie eine Montage- und Wartungsgruppe ins Gebäude zu
integrieren. Die Erschließung der Halle über Tore ist ebenso einzuplanen wie die technisch notwendige Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroinstallationen.
Funktion der Fahrzeughalle:
+ Unterstellmöglichkeit für verschiedene Großfahrzeuge des Wirtschaftshofes
+ Werkstatt mit Absauganlage
+ Lagerfläche
+ E-Ladesäule
+ Maschinenlager
d)
Anpassung Außenanlagen inkl. Waschplatz
Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen sind die Außenanlagen im Baubereich (Bauwerksbezug) anzupassen. Hier sind Ersatzpflanzungen, Grün- und Pflasterflächen, Entwässerung und Leuchten in die Planung einzubeziehen.
Auch der vorhandene Waschplatz vor der Fahrzeughalle ist wieder neu herzustellen. Ein Ölabscheider ist vorhanden.
Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen.
Die Maßnahme unterliegt derzeit keinem Förderprogramm, sondern wird durch Eigenmittel
finanziert. Allerdings ist angedacht, die Maßnahme mit Fördermitteln, mitzufinanzieren.
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WICHTIG:
DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN
ABZUGEBEN.
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Aus technischen Gründen der zur Verfügung stehenden Zeichen, wird an dieser Stelle auf die Aufgabenstellung (Datei: 260227 Aufgabenstellung.pdf) verwiesen. Die Aufgabenstellung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
(VHB 124LD) ODER die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ODER seinen Präqualifikatinsnachweis ein.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 44 VgV zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters.
(Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" benennen.)
(VHB 124LD) ODER die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ODER seinen Präqualifikatinsnachweis ein.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 44 VgV zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" benennen.
1.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (wenn eintragungpflichtig) und Architekten- und/ oder Ingenieurkammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes.
(VHB 124LD) ODER die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ODER seinen Präqualifikatinsnachweis ein.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 44 VgV zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Bauvorlageberechtigung (GÜLTIG IN SACHSEN-ANHALT)
2.
Nachweis als Bauingenieur und/ oder Architekt
3.
Nachweis als qualifizierter Tragwerksplaner
4.
Nachweis als Fachplaner für Heizung/ Lüftung/ Sanitär
5.
Nachweis als Fachplaner für Elektroinstallation
6.
Nachweis als Freianlagenplaner
(VHB 124LD) ODER die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ODER seinen Präqualifikatinsnachweis ein.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 44 VgV zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Gefordert werden mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den max. letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
beizufügen sind.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn der Bieter:
a)
bereits umfangreiche Sanierungen von Bestandsgebäuden oder
b)
bereits Gebäudeneubauten be- bzw. geplant hat und bauüberwachend tätig war und die Baukosten mindestens zwischen 2 Mio. EUR und 2,5 Mio EUR (brutto) oder darüber hinaus lagen.
Wünschenswert sind Erfahrungen als Generalplanungsunternehmen und Referenzen in denen die umfangreiche Sanierung bzw. Neuerrichtung von kommunalen Wirtschaftsgebäuden / Wirtschaftshöfen (Bauhof) Auftragsgegenstand waren.
(VHB 124LD) ODER die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ODER seinen Präqualifikatinsnachweis ein.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 45 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen vorzulegen.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
2.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
3.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
4.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
6.
Angabe der Stundensätze für:
a) Archtikten
b) Bauingenieure
c) technische Mitarbeiter
d) Fachplaner (Heizung/Lüftung/Sanitär; Elektro, Freianlagen und Tragwerksplaner)
1.
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
2.
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB)
3.
Im Falle der Inanspruchnahme anderer Unternehmen ist der Bieter verpflichtet, auf gesonderte Aufforderung deren Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236 VHB vorzulegen.
Die vorgenannten Formulare sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Es gilt § 47 VgV (Eignungsleihe).
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen (siehe Nr. 5.1.12 oben). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Planungsbeginn 18.05.2026
Fertigstellung Vorplanung 19.07.2026
Fertigstellung Entwurfsplanung 17.08.2026
Vorstellung im Bauausschuss 27.08.2026
Fertigstellung Genehmigungsplanung 30.09.2026
Ausführungsplanung / Erarbeitung LV´s bis 31.01.2027
Ausschreibungsbeginn 01.02.2027
Baubeginn 01.05.2027
Bauende 30.04.2029
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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