Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
E-Mail: angebote@bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
0845/24-002
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.03.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.04.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=842349
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=842349
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.03.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit Dienstsitz Oberschleißheim beabsichtigt die Vergabe zur Erfassung und Prüfung der verwendungsfertigen Druckanlagen und Druckgeräte.
Es ist ein Vertrag für 4 Jahre zu schließen.
Während des Vertragszeitraums ist eine befähigte Person für Druckanlagen gem. BetrSichV für das BfS zu stellen
Es ist ein Vertrag für 4 Jahre zu schließen.
Während des Vertragszeitraums ist eine befähigte Person für Druckanlagen gem. BetrSichV für das BfS zu stellen
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesamt für Strahlenschutz
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Oberschleißheim
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Oberschleißheim
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragslaufzeit 01.04.2026 bis 31.03.2030
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0845/24 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt.
Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Der Rechnung sind die Nachweise über die erbrachten Stunden beizufügen. Eine Zusammenfassung mit ggf. weiteren Aufträgen aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Der Rechnung sind die Nachweise über die erbrachten Stunden beizufügen. Eine Zusammenfassung mit ggf. weiteren Aufträgen aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A Sammelanlage BWB“ zu erklären.
12.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
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