Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Straßen-und Kanalbau, im Rahmen von Zeitverträgen nach § 4 Nr. 4 VOB/A im Auf- und
Abgebotsverfahren
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Los 1, Los 2, Los 3
Auftragsvolumen
LB 600 Erdarbeiten
LB 606 Entwässerungskanalarbeiten
LB 615 Verkehrswegearbeiten
LB 620 Landschaftsbauarbeiten
h)
Losweise Vergabe
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
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LOSE UND VERTEILUNG
Die Vergabe der Zeitvertragsarbeiten erfolgt in Losen. Angebote können für ein, mehrere
oder alle Lose abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
grundsätzlich ein Bieter den Zuschlag nur für ein Los bekommt. Sollte ein Bieter für
mehrere Lose das günstigste Angebot abgegeben haben, erhält der Bieter den Zuschlag
für das Los mit dem größten Auftragsvolumen.
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ZUSCHLAGSKRITERIEN
Den Zuschlag erhält, unter Beachtung der Ausführungen im o.g. Punkt, das Angebot mit
dem günstigsten Auf-/ Abgebot. Sollten identische Auf- bzw. Abgebote vorliegen,
entscheidet der niedrigere Stundenverrechnungssatz (in absteigender Reihenfolge: Meister, Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer).
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Zu § 8 TVergG LSA :
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter und den beiden nachrangigen Bietern in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
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Mit dem Angebot:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (namentliche Benennung der Nachunternehmer), sofern zutreffend
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
- Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist)
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 14 TVergG LSA
- Eigenerklärung zur Eignung von nicht präqualifizierten Nachauftragnehmern/ Eignungsleihern
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen/ Eignungsleihern:
- 3 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Referenzen für die im LB angegebenen Gewerke entsprechend „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ oder Nachweis der Präqualifizierung)
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
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Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb10 Kalendertagen in Textform oder im Original -sofern nur im Original gültig- vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)