Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

GGE Bahnhofstraße Arnoldstraße HS Auf dem Sand

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

05.03.2026

24.03.2026 10:00

VBN VOB 02/2026

Thüringen: Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe

05.03.2026 07:12

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
Straße, Hausnummer:Robert-Blum-Straße 1
Postleitzahl (PLZ):99734
Ort:Nordhausen
Telefon:+49 3631 6390

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: VBN VOB 02/2026

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Thüringen, Landkreis Nordhausen
im Abschnitt Bahnhofstraße/ Arnoldstraße
99734 Nordhausen

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

- 420 m Gleisbau, System feste Fahrbahn, Stützpunktlagerung
- 840 m² Betondecke (Betontragplatte für feste Fahnbahn)
- 960 m² hydraulisch gebundene Tragschicht
- 540 m² Gleiseindeckung in Asphaltbauweise und
- 480 m² Raseneindeckung
- 760 m Schienenfugenverguss

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
06.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
24.10.2026

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.

Unterlagen werden nachgefordert soweit ein Nachfordern nach VOB/A bzw. ThürVgG
möglich ist.
Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm.
Hier können nur Nachforderungen gemäß § 16a VOB/A erfolgen.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
24.03.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.04.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird nach § 16d VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges
Zuschlagskriterium für die Wirtschaftlichkeit ist der Preis.

t)
Geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB /B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Gesamtauftragssumme
(inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Hierfür ist eine
Vertragserfüllungsbürgschaft beim AG zu hinterlegen.
------------------------------------------------------------------------------
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Brutto-
Schlussrechnungssumme und ist an den Auftraggeber zu übergeben.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit der Mängelansprüche: Gemäß §
17 VOB/B Abs. 8 Nr. 2 wird der Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit
nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche vereinbart.
-----------------------------------------------------------------------------
Entsprechende Bürgschaften eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers.

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B.

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften müssen sich im Auftragsfall zu einer ARGE zusammenschließen
(siehe hierzu Formblatt 234 „Erklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ in den Vergabeunterlagen).
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter,
auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
siehe Vergabeunterlagen (VHB-Formblatt 124)
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer
Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 14 Abs. 2 ThürVgG sowie die Kostenfolge
nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
Sonstiges:
1. Bewerber- und Bieterfragen im Rahmen der Angebotserstellung zu den Unterlagen
sind unverzüglich über die eVergabeplattform des Bundes an die Vergabestelle zu
übermitteln. Die Vergabestelle wird rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte
über die Unterlagen erteilen. Auskünfte sollen bis spätestens 21.11.2024 angefordert
werden. Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die
eVergabeplattform des Bundes versendet. Die Antworten bzw. zusätzliche
Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind verbindlich für
die Erstellung der Angebote sowie die Prüfung und Wertung der eingegangenen
Angebote. Sie werden zum verbindlichen Vertragsbestandteil.
2. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, findet der Öffnungstermin gemäß
§ 14 VOB/A zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Zugelassene Teilnehmer
sind dementsprechend nur Auftraggebervertreter (mind. 2).

Eignungskriterien

GGE FB_216.pdf
27.02.2026 11:26


65fa4b30-35e8-4df3-b7ee-1e2f2ef190d0