Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise) werden mit Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert. Nachreichungen dürfen nicht zu einer Änderung des Angebots führen. Deshalb werden leistungs- bzw. auftragsbezogene Unterlagen nicht nachgefordert. Eine durch Nachreichungen verursachte Änderung des Angebots führt zum Ausschluss desselben.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Referenzprojekte müssen in Art und Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Sie müssen den Einbau von Betonfertigteilen im Wasserbereich umfassen und mit besonderen Anforderungen wie schwieriger Zuwegung verbunden sein. Weiterhin müssen die Arbeiten in einem denkmalgeschützten Umfeld mit entsprechenden Auflagen und Einschränkungen ausgeführt worden sein.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Arbeiten unter Einhaltung denkmalrechtlicher Auflagen ausgeführt wurden.
Im Übrigen weisen Bieter ihre Eignung durch Abgabe der Eigenerklärung (Anlage 10) nach.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Vergabekammern 1, 2 u. 3
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)