Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Die Leistung umfasst die vollständige Montage, Installation und betriebsfertige Inbetriebnahme eines Videokonferenzsystems in einem Raum und den Einbau eines zusätzlichen Bodentanks in einem Raum. Die wesentlichen Systemkomponenten werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Die Montage erfolgt an einer doppelt beplankten Rigipswand, über Bodentanks in einen Estrichboden mit einer Dicke von ca. 50 mm sowie durch den Kabeldurchlass in eine ca. 20 mm starke Holzplatte.
Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften auszuführen. Da für die betroffenen Stromkreise derzeit keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) vorhanden sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zuge der Installation zusätzlicher Steckdosen die erforderlichen RCD gemäß den aktuell geltenden Normen nachzurüsten. Die genauen Positionen der Komponenten werden vor Ort festgelegt.
Die genaue Beschreibung der benötigten Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ortsbesichtigung
Zusätzlich zu den Angaben in der Leistungsbeschreibung kann eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe aufgrund der jeweils speziellen örtlichen Gegebenheiten vereinbart werden. Die E-Mail-Adresse für Ortsbesichtigungen ist: ti32.gebaeudetechnik@dwd.de.
Teilnehmende, die eine Ortsbesichtigung wünschen, müssen sich an diese Stelle unter Nennung der Verfahrensnummer, Ortsangabe sowie ggf. des Loses in der Betreffzeile wenden. Für die Wahrnehmung einer Ortsbesichtigung werden keine Kosten erstattet.
Zeitraum: 23.02.2026-27.02.2026
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Ende und Abnahme der Arbeiten: spätestens am 03.04.2026
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Unter der Voraussetzung, dass alle Eignungs- und Leistungskriterien erfüllt sind, entscheidet der niedrigste Preis (Angebotssumme des Preisblattes (02-OeA-61778/26-KRI)) über den Zuschlag.
Gibt es einen Gleichstand in der Höhe des Preises erfolgt der Zuschlag nach Auslosung durch die Vergabestelle.
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Nach Erhalt einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung zusammen mit einem entsprechenden Arbeitsnachweis erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen, sofern die Leistung vertragsgemäß erfüllt wurde. Die Rechnung und der Arbeitsnachweis müssen die gleiche Auftrags-/ Inventar-/ Anlagen-/ Identifikationsnummer enthalten. Für die Abrechnung der Umsatzsteuer gelten die gesetzlichen Bestimmungen (UStG).
)Lieferanten und Dienstleister der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) einzureichen.Link zur Anmeldung an die OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, der Registrierung und der Nutzung finden Sie unter www.dwd.de/auftragsvergabe.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre/n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen:
- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
- § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
- § -129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- § 263 StGB (Betrug)
- § 264 StGB (Subventionsbetrug)
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
- §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
- §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung)
- Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
- §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Fakultative Ausschlussgründe
Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen nicht
-versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
-versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
-fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen.
Sollte ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegen, sind die genauen Umstände auf gesonderter Anlage dargelegt und begründet.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Unterabteilung Wasserstraßen
Postfach 200 100
53170 Bonn
Telefax: +49228/300-1458
E-Mail: poststelle@bmv.bund.de