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Ausschreibungsdetails

Dienstleistungen in der Freigeländebewirtschaftung (Offenlandpflege) des BFB Grafenwöhr (Rahmenvereinbarung), VOEK 581-25

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17.02.2026

08.04.2026 09:00

VOEK 581-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

17.02.2026 06:59

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 581-25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

08.04.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

19.05.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=838189

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

08.04.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Bei dem Bundesforstbetrieb Grafenwöhr sind Maßnahmen zur Offenlandpflege vorgesehen. Die Leistung umfasst das Mähen, Schwaden, Wickeln, Pressen sowie den Transport in 8 Forstrevieren auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Die Leistung ist revierweise in 8 Lose aufgeteilt. Informationen zum Bundesforstbetrieb (BFB) Grafenwöhr können aus der Kurzbeschreibung (Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen) entnommen werden. Die Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsschritten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03c der Ausschreibungsunterlagen) erläutert und im jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) aufgeführt. Die Flächenleistung der Offenlandpflege auf dem TrÜbPl Grafenwöhr ist mit einer herkömmlichen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder Grünflächenpflege im zivilen Bereich nicht vergleichbar. Der Auftraggeber (AG) weist eindringlich auf die Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen hin.
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Die im jeweiligen LV aufgeführten Mengen in den Spalten 3, 7 und 8 (geschätzte Arbeitsfläche und geschätzte produzierte bzw. transportierende Ballen) sind Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre. Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung und können aus verschiedensten Gründen (siehe weiter unten) nach oben oder unten abweichen. Um einen groben Rahmen vorzugeben, befinden sich in den oben genannten Spalten zusätzlich auch noch die geschätzten maximalen Mengen. Abgerechnet wird jedoch nach wie vor nun nach den tatsächlich angefallenen bzw. abgerufenen Mengen! Zudem besteht für den vorgegebenen Mengenrahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Ein Ausfall einer kompletten Leistung, wie z.B. das "Mähen/Schneiden incl. Schwaden" (Spalte 3 und somit auch 13/14) ist somit nicht auszuschließen und liegt im Risiko des AN. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass vor allem die Arbeitsmethoden "Pressen/Wickeln", sowie das „Transportieren" in die jeweiligen Depots auch tatsächlich vom AG abgerufen werden. Diese beiden Arbeitsmethoden machen in Summe auch den größten Anteil dieser Ausschreibung aus. Die Mahd und das Schwaden wurde im letzten Jahr hingegen nur in zwei der acht Reviere tatsächlich in Anspruch genommen. Die restlichen sechs Reviere wurden hingegen in Eigenregie vom Bundesforstbetrieb und den eigenen Regiemaschinen gemäht und geschwadet. Gut möglich, dass dies auch in diesem Jahr bzw. in dieser Ausschreibung der Fall sein wird. Auf diese Umstände hat sich der zukünftige AN definitiv einzustellen! Um ein paar Beispiele aufzuzählen, wieso die Mengen nicht eindeutig zu bestimmen und somit immer nach oben oder unten abweichen können: Die zu bearbeitenden Flächen werden weitestgehend im Frühjahr nach militärischem Fahrbetrieb saniert und mähfähig gemacht. Bis zur Leistungserbringung können durch Manöver erneut Fahrspuren entstehen. Unter Umständen muss dann auf andere Flächen ausgewichen werden. Eine Flächenminderung wegen militärischer Belegung oder auch Brand ist außerdem möglich. Der Flächenertrag (Anzahl der Ballen/ha) variiert erfahrungsgemäß mit der Witterung in der Vegetationsperiode. So kann es in trockenen Perioden zu weniger Ballenproduktion kommen und in feuchten Perioden durchaus mehr Ballen gewickelt werden.
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Die geschätzten Auftragswerte betragen:
Los 1: 556,00 € netto.
Los 2: 6.166,00 € netto.
Los 3: 7.400,00 € netto.
Los 4: 8.512,00 € netto.
Los 5: 10.756,00 € netto.
Los 6: 3.616,00 € netto.
Los 7: 4.381,00 € netto.
Los 8: 1.480,00 € netto.
Diese geschätzten Auftragswerte basieren auf dem jeweiligen geschätzten bzw. erwarteten (nicht maximalen) Volumen (Arbeitsfläche/Ballenanzahl) gemäß Leistungsverzeichnissen/Preisblättern der Ausschreibungsunterlagen
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die „Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren“ (Anlage C-02b der Ausschreibungsunterlagen) ausgefüllt und unterschrieben bei der Leistungsausführung mitzuführen (Ausführungsbedingung nach § 45 Abs. 2 UVgO).
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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

Der Leistungsort ist der Bundesforstbetrieb Grafenwöhr, aufgeteilt in 8 Gebietslose nach Forstrevieren.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren:
-Herr Markus Trommler, E-Mail: Markus.Trommler@bundesimmobilien.de
Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum vom 16.03.2026 bis 19.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens am 09.03.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die zu vergebenden Leistungen sind in 8 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen/Preisblättern (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen).
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Los 1: Forstrevier Tanzfleck
Los 2: Forstrevier Schwarzer Berg
Los 3: Forstrevier Altenweiher
Los 4: Forstrevier Nitzlbuch
Los 5: Forstrevier Luisenhof
Los 6: Forstrevier Treinreuth
Los 7: Forstrevier Stegenthumbach
Los 8: Forstrevier Wurzenbach

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

alle Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn des Leistungszeitraumes: 01.06.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.08.2026
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Der tatsächliche Leistungsbeginn ist von der Witterung entscheidend abhängig. Da die geerntete Biomasse der tierischen Verwertung (Silage) zugeführt werden soll, sind die zeitlichen Abläufe der Arbeitsschritte witterungsbestimmt vorgegeben. Darüber hinaus ist der Leistungsbeginn von der Flächenzugänglichkeit und dem militärischen Übungsbetrieb abhängig. I.d.R. ist der Übungsbetrieb mit einem Vorlauf von 2-4 Tagen bekannt (siehe Anlage C-03c unter IV.4 der Ausschreibungsunterlagen). Außerdem kann es zu kurzfristigen örtlichen und zeitlichen Einschränkungen der Betretungsmöglichkeiten kommen.
---
Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

14.
Sonstige Angaben

Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.03.2026 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis/Preisblatt je Los (Anlagen B-02 der Ausschreibungsunterlagen) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04 der Ausschreibungsunterlagen) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04 der Ausschreibungsunterlagen) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Der Bieter ist bis zum 19.05.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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