Ausschreibungsdetails
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr. 15:
Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen,
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
Zusammenstellen der Unterlage,
Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen,
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes,
Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen,
Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage,
Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen,
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort,
Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen,
Anfertigung einer Schlussdokumentation
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr. 15:
Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen,
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
Zusammenstellen der Unterlage,
Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen,
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes,
Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen,
Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage,
Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen,
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort,
Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen,
Anfertigung einer Schlussdokumentation
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt)..
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung;
- Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/ Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum
davon eine Referenz SiGeKo mit / für Planungs- und Ausführungsphase für Baustellen im Bereich Hochwasserschutz (Deichneubau, Deichsanierung, Hochwasserschutzbauwerke) aus den letzten 3 Jahren (Kalenderjahre ab 2023 bis zum Zeitpunkt der Angebotsfrist, in diesem Zeitraum muss die VOB-Abnahme erfolgt sein, mit Angaben wie oben benannt, zusätzlich Angabe/ Nachweis der VOB-Abnahme.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Angabe:
- im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug),
- bei der Industrie‐ und Handelskammer eingetragen (IHK-Eintragungsnachweis),
- als Freiberufler bei der Architekten‐ oder Ingenieurkammer eingetragen (Eintragungsnachweis),
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle eingetragen (Handwerks- / Gewerbekarte)
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet (Kurzerläuterung zur Nichteintragung)
Nachweise:
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung,
- Bescheinigungen für die o.g. Eintragungen bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Deckungssumme mind. 1.500.000,00 € für Personenschäden;
- Deckungssumme mind. 300.000,00 € für Sach- und Sonstige Schäden;
Nachweise: Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben,
Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
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