Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ): 90478
Ort: Nürnberg
Telefon: +49 911-179-3891
Telefax: +49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.arbeitsagentur.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
12-25-00181
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
19.03.2026 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
12.05.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=838126
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=838126
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschaffung einer SaaS-Lösung (Standardsoftware) über die ein OSA auf der Website der HdBA abgebildet werden kann.
Der HdBA steht eine SaaS-Lösung zur Verfügung über die ein Online-Self-Assessment erstellt werden kann, welches dann auf der eigenen Website integriert wird. Studieninteressierte erhalten darüber die Möglichkeit sich besser und interaktiver über die Bildungsangebot der Hoschule zu informieren.
Zur Erreichung des Soll-Zustandes sind vom Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zu erbringen:
nicht-optional
- Bereitstellung und Betrieb einer SaaS-Lösung für OSA-Module - inkl. SaaS-Betriebsservices
optional
- Dienstleistungskontingent zur Unterstützung
Der AN verantwortet Bereitstellung und Betrieb der SaaS-Lösung sowie die zugehörigen SaaS-Betriebsservices.
Im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung / Lieferung der Zugänge (s. Kapitel 2.2) erfolgt ein digitales (Microsoft Skype oder Teams) Kick-Off mit dem AN, um insbesondere aufkommende fachliche und technische Fragen zu klären. HdBA und AN stimmen sich nach Zuschlag bezüglich eines entsprechenden Termin ab. Dieser wird nicht gesondert vergütet. Gleiches gilt auch für ggf. beim AN anfallende Tätigkeiten, die im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung notwendig sind (z.B. Einrichtung von Zugängen).
Die HdBA übernimmt sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Implementierung der OSA-Module. D.h. diese Tätigkeiten fallen nicht in den Verantwortungsbereich des AN. Der AN muss gewährleisten, dass die beschriebenen Module im System implementiert werden
können.
Der Betrieb der SaaS-Lösung umfasst insbesondere:
- die technische Bereitstellung und Administration der Software über eine Cloud-Infrastruktur,
- die Sicherstellung von Verfügbarkeit und Performance gemäß vereinbarten Service-
Level-Standards (SLAs).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der HdBA steht eine SaaS-Lösung zur Verfügung über die ein Online-Self-Assessment erstellt werden kann, welches dann auf der eigenen Website integriert wird. Studieninteressierte erhalten darüber die Möglichkeit sich besser und interaktiver über die Bildungsangebot der Hoschule zu informieren.
Zur Erreichung des Soll-Zustandes sind vom Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zu erbringen:
nicht-optional
- Bereitstellung und Betrieb einer SaaS-Lösung für OSA-Module - inkl. SaaS-Betriebsservices
optional
- Dienstleistungskontingent zur Unterstützung
Der AN verantwortet Bereitstellung und Betrieb der SaaS-Lösung sowie die zugehörigen SaaS-Betriebsservices.
Im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung / Lieferung der Zugänge (s. Kapitel 2.2) erfolgt ein digitales (Microsoft Skype oder Teams) Kick-Off mit dem AN, um insbesondere aufkommende fachliche und technische Fragen zu klären. HdBA und AN stimmen sich nach Zuschlag bezüglich eines entsprechenden Termin ab. Dieser wird nicht gesondert vergütet. Gleiches gilt auch für ggf. beim AN anfallende Tätigkeiten, die im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung notwendig sind (z.B. Einrichtung von Zugängen).
Die HdBA übernimmt sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Implementierung der OSA-Module. D.h. diese Tätigkeiten fallen nicht in den Verantwortungsbereich des AN. Der AN muss gewährleisten, dass die beschriebenen Module im System implementiert werden
können.
Der Betrieb der SaaS-Lösung umfasst insbesondere:
- die technische Bereitstellung und Administration der Software über eine Cloud-Infrastruktur,
- die Sicherstellung von Verfügbarkeit und Performance gemäß vereinbarten Service-
Level-Standards (SLAs).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesweit
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 12.05.2026
Ende: 11.05.2030
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die BA hat die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um 12 Monate., , Es besteht seitens der BA keine Abrufverpflichtung für die Verlängerungsoption., Leistungen die innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen wurden, sind gemäß den vertraglichen Bedingungen auch über das Vertragsende hinaus zu erbringen. Darunter fällt beispielsweise der Abschluss einer Supportanfrage.
Ende: 11.05.2030
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die BA hat die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um 12 Monate., , Es besteht seitens der BA keine Abrufverpflichtung für die Verlängerungsoption., Leistungen die innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen wurden, sind gemäß den vertraglichen Bedingungen auch über das Vertragsende hinaus zu erbringen. Darunter fällt beispielsweise der Abschluss einer Supportanfrage.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
-Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
-Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
-Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Gesetze (Vordruck C.1)
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Gesetze (Vordruck C.1)
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