Ausschreibungsdetails
Ziel dieses Vorhabens ist es, drei (teil-ortsfeste) Systeme, die sowohl für SLR als auch SDLR genutzt werden können, zu integrieren und an separaten Standorten im außereuropäischen Ausland in Betrieb nehmen zu lassen. Diese Systeme sollen an das Weltraumlagezentrum (WRLageZ) angebunden werden und hochpräzise Entfernungsmessungen für kooperative Objekte, mit geodätischer Messgenauigkeit, in Low Earth Orbit (LEO), Medium Earth Orbit (MEO) (bspw. Galileo) und Geostationary Earth Orbit (GEO), sowie für unkooperative Objekte im LEO ermöglichen. Die Systeme müssen für einen voll-automatisierten 24/7-Messbetrieb ausgelegt sein und Beobachtungen sowohl in der Nacht, als auch am Tag durchführen können. Dabei müssen Messdaten voll-automatisiert verarbeitet und dem WRLageZ in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Beauftragte Beobachtungen müssen eigenständig, unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen und der Lasersicherheit, insbesondere für den Flugverkehr, durchgeführt werden können. Zusätzlich zum Laser-Ranging sollen die Systeme in der Lage sein passiv-optisch Beobachtungen zur Bahnverfolgung durchzuführen sowie Lichtkurven der verfolgten Objekte zu erstellen.
Die gewonnenen Bahndaten sollen in den im WRLageZ erstellten deutschen Bahndatenkatalog eingepflegt, sowie nationalen und internationalen Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten bilden zudem die Grundlage für die Weiterentwicklung nationaler Fähigkeiten zur operationellen Weltraumüberwachung im Bereich SLR und SDLR. Laser-Ranging-Systeme sind dabei komplementär zu Teleskopen und Radarsystemen und können für hochpräzise Bestimmung von Orbitalbahnen einzelner Objekte im Falle von Annäherungen oder routinemäßig zur Katalogverbesserung und -erhaltung genutzt werden. Da Klein- und Kleinstsatelliten zunehmend mit Laser-Retroreflektoren ausgestattet werden, ermöglicht die regelmäßige Vermessung mit SLR zudem einen wertvollen Beitrag zum Space Traffic Management und der nachhaltigen Nutzung der Raumfahrt, indem Annäherungen genauer vorhergesagt und damit die Anzahl an Ausweichmanövern, auch durch größere Nutzlasten, minimiert werden können.
Im Einzelnen sind folgende Aktivitäten vorgesehen:
a. Standortsuche, -evaluation und -bereitstellung in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
b. Integration von drei voll-automatisierten SLR- und SDLR-Systemen,
c. Verbringung der drei Systeme an die durch den Auftraggeber ausgewählten Standorte,
d. Installation, Inbetriebnahme und Validierung der drei Systeme an den Bestimmungsorten.
Für die Durchführung der Aufgabe ist ein Zeitraum von maximal 41 Monaten voraussichtlich ab Juli/August 2026 vorgesehen.
Ziel dieses Vorhabens ist es, drei (teil-ortsfeste) Systeme, die sowohl für SLR als auch SDLR genutzt werden können, zu integrieren und an separaten Standorten im außereuropäischen Ausland in Betrieb nehmen zu lassen. Diese Systeme sollen an das Weltraumlagezentrum (WRLageZ) angebunden werden und hochpräzise Entfernungsmessungen für kooperative Objekte, mit geodätischer Messgenauigkeit, in Low Earth Orbit (LEO), Medium Earth Orbit (MEO) (bspw. Galileo) und Geostationary Earth Orbit (GEO), sowie für unkooperative Objekte im LEO ermöglichen. Die Systeme müssen für einen voll-automatisierten 24/7-Messbetrieb ausgelegt sein und Beobachtungen sowohl in der Nacht, als auch am Tag durchführen können. Dabei müssen Messdaten voll-automatisiert verarbeitet und dem WRLageZ in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Beauftragte Beobachtungen müssen eigenständig, unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen und der Lasersicherheit, insbesondere für den Flugverkehr, durchgeführt werden können. Zusätzlich zum Laser-Ranging sollen die Systeme in der Lage sein passiv-optisch Beobachtungen zur Bahnverfolgung durchzuführen sowie Lichtkurven der verfolgten Objekte zu erstellen.
Die gewonnenen Bahndaten sollen in den im WRLageZ erstellten deutschen Bahndatenkatalog eingepflegt, sowie nationalen und internationalen Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten bilden zudem die Grundlage für die Weiterentwicklung nationaler Fähigkeiten zur operationellen Weltraumüberwachung im Bereich SLR und SDLR. Laser-Ranging-Systeme sind dabei komplementär zu Teleskopen und Radarsystemen und können für hochpräzise Bestimmung von Orbitalbahnen einzelner Objekte im Falle von Annäherungen oder routinemäßig zur Katalogverbesserung und -erhaltung genutzt werden. Da Klein- und Kleinstsatelliten zunehmend mit Laser-Retroreflektoren ausgestattet werden, ermöglicht die regelmäßige Vermessung mit SLR zudem einen wertvollen Beitrag zum Space Traffic Management und der nachhaltigen Nutzung der Raumfahrt, indem Annäherungen genauer vorhergesagt und damit die Anzahl an Ausweichmanövern, auch durch größere Nutzlasten, minimiert werden können.
Im Einzelnen sind folgende Aktivitäten vorgesehen:
a. Standortsuche, -evaluation und -bereitstellung in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
b. Integration von drei voll-automatisierten SLR- und SDLR-Systemen,
c. Verbringung der drei Systeme an die durch den Auftraggeber ausgewählten Standorte,
d. Installation, Inbetriebnahme und Validierung der drei Systeme an den Bestimmungsorten.
Für die Durchführung der Aufgabe ist ein Zeitraum von maximal 41 Monaten voraussichtlich ab Juli/August 2026 vorgesehen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
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