Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 430a-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.03.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.05.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=837630
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=837630
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.03.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung beinhaltet die wiederkehrende Prüfung des Blitzschutzsystems gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 / VDE 0185- 305-3 Beiblatt 3) der in der Bestandsliste in Anlage C-03 der Vergabeunterlagen aufgeführten Wirtschaftseinheiten (WE) und deren dazugehörigen Gebäuden in der Direktion München (MC) (Bundesland Bayern). Die Wirtschaftseinheiten werden vorwiegend als Verwaltungsdienstgebäude genutzt.
Die durchgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten.
Die Prüfung des Blitzschutzsystems ist auf sichtbare Mängel und mechanische Festigkeit, insbesondere:
- Übereinstimmung der Nutzungsart mit der Blitzschutzklasse (SK) und den vorhandenen zeichnerischen Unterlagen
- ordnungsgemäße Einbindung von evtl. Um- oder Abbauten in das Blitzschutzsystem und deren Berücksichtigung in den zeichnerischen Unterlagen
- Anordnung der Fangeinrichtungen (Masche, Stange oder Schutzkäfig) für effektiven Schutz des Gebäudes, inkl. etwaiger Dachaufbauten wie z.B. Schornsteine oder gebäudetechnische Anlagen
- verwendetes Leitungsmaterial und Einhaltung der Mindestquerschnitte nach DIN EN 62305-3
- sichere Befestigung von Fang- und Ableiteinrichtungen sowie Einhaltung maximaler Abstände von Haltern oder Befestigungen
- ausreichende Anzahl der Ableitungen (Maschengröße)
- wenn möglich, Verlegungstiefe des Blitzschutzerders, evtl. auf Grundlage von Bauzeichnungen
- Einhaltung festgelegter oder hinzugekommener Näherungen
- evtl. vorhandener Überspannungsschutzgeräte auf Auslösung und richtiger Montage
- ausreichende Auflageflächen von Verbindungsstellen
- Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der Bauteile bei Verbindungen zu anderen Werkstoffen (Kupferdächer)
- korrosionsbedingte Querschnittsminderung
- Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung, Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen (Richtwert: < 1 Ω)
- Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch von Einzelerdern und Teilringerdern
- Nachweis der Erdfühligkeit per Einzelmessung
- Überprüfung von Korrosionseinwirkungen durch punktuelle Aufgrabungen bestehender Erdungsanlagen ab einem Alter >10 Jahre
- Vergleich der Messergebnisse mit früheren Ergebnissen, Ermittlung der Ursache bei evtl. Abweichungen und anschließender Wiederholungsmessung
Weitere Angaben zur Leistung sind aus dem Leistungsverzeichnis und den Vertragsunterlagen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die durchgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten.
Die Prüfung des Blitzschutzsystems ist auf sichtbare Mängel und mechanische Festigkeit, insbesondere:
- Übereinstimmung der Nutzungsart mit der Blitzschutzklasse (SK) und den vorhandenen zeichnerischen Unterlagen
- ordnungsgemäße Einbindung von evtl. Um- oder Abbauten in das Blitzschutzsystem und deren Berücksichtigung in den zeichnerischen Unterlagen
- Anordnung der Fangeinrichtungen (Masche, Stange oder Schutzkäfig) für effektiven Schutz des Gebäudes, inkl. etwaiger Dachaufbauten wie z.B. Schornsteine oder gebäudetechnische Anlagen
- verwendetes Leitungsmaterial und Einhaltung der Mindestquerschnitte nach DIN EN 62305-3
- sichere Befestigung von Fang- und Ableiteinrichtungen sowie Einhaltung maximaler Abstände von Haltern oder Befestigungen
- ausreichende Anzahl der Ableitungen (Maschengröße)
- wenn möglich, Verlegungstiefe des Blitzschutzerders, evtl. auf Grundlage von Bauzeichnungen
- Einhaltung festgelegter oder hinzugekommener Näherungen
- evtl. vorhandener Überspannungsschutzgeräte auf Auslösung und richtiger Montage
- ausreichende Auflageflächen von Verbindungsstellen
- Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der Bauteile bei Verbindungen zu anderen Werkstoffen (Kupferdächer)
- korrosionsbedingte Querschnittsminderung
- Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung, Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen (Richtwert: < 1 Ω)
- Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch von Einzelerdern und Teilringerdern
- Nachweis der Erdfühligkeit per Einzelmessung
- Überprüfung von Korrosionseinwirkungen durch punktuelle Aufgrabungen bestehender Erdungsanlagen ab einem Alter >10 Jahre
- Vergleich der Messergebnisse mit früheren Ergebnissen, Ermittlung der Ursache bei evtl. Abweichungen und anschließender Wiederholungsmessung
Weitere Angaben zur Leistung sind aus dem Leistungsverzeichnis und den Vertragsunterlagen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
95615 Marktredwitz, 90762 Fürth, 91083 Baiersdorf, 91058 Erlangen, 90768 Fürth, 91413 Neustadt an der Aisch, 95447 Bayreuth, 95030 Hof, 91322 Gräfenberg, 90513 Zirndorf, 95326 Kulmbach, 95119 Naila, 91257 Pegnitz, 95100 Selb, 92318 Neumarkt, 90461 Nürnberg, 91522 Ansbach, 91555 Feuchtwangen, 91541 Rothenburg, 91126 Schwabach, 91207 Lauf, 91154 Roth, 91757 Treuchtlingen, 91781 Weißenburg, 91564 Neuendettelsau etc. (siehe Bestandsliste, Anlage C-03 der Vergabeunterlagen).
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
1 Los: Prüfung des Blitzschutzsystems auf diversen bundeseigenen Liegenschaften im Bundesland Bayern
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.05.2030, 24:00 Uhr. (Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2 - Mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2 - Mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO, §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich die Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemäß Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) wie bspw. drei vergleichbare Referenzen zusätzlich beizubringen. Nähere Erläuterungen zur Eignung sind aus der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemäß Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) wie bspw. drei vergleichbare Referenzen zusätzlich beizubringen. Nähere Erläuterungen zur Eignung sind aus der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis (LV) gewertet.
Gewichtung: 100 %
Weitere Angaben zur den Zuschlagskriterien sind aus der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung: 100 %
Weitere Angaben zur den Zuschlagskriterien sind aus der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
14.
Sonstige Angaben
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage- Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 19.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
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Der Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, ist mit dem Angebot einzureichen.
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Erklärung, dass die Durchführung der Prüfleistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden. Der Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, wird mit dem Angebot eingereicht. Diese Erklärung ist in der Bieterauskunft Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Der AN hat folgenden Nachweis mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt
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Der AN hat folgende zusätzliche Erklärung in der Bieterauskunft (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) vorzulegen: Erklärung, dass die Durchführung der Prüfleistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Der Bieter ist bis zur Bindefrist 18.05.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen). Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen).
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Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
Generell gilt für alle beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer, Drittunternehmer auf deren Eignung der Bieter sich beruft, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass jedes beteiligte Unternehmen alle Nachweise und Unterlagen zur Eignung jeweils für die betroffene Teilleistung vorzulegen hat. Dabei können die materiellen Anforderungen gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe-HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Weitere Angaben zum Vergabeverfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, ist mit dem Angebot einzureichen.
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Erklärung, dass die Durchführung der Prüfleistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden. Der Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, wird mit dem Angebot eingereicht. Diese Erklärung ist in der Bieterauskunft Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Der AN hat folgenden Nachweis mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt
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Der AN hat folgende zusätzliche Erklärung in der Bieterauskunft (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) vorzulegen: Erklärung, dass die Durchführung der Prüfleistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Der Bieter ist bis zur Bindefrist 18.05.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen). Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen).
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Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06 der Vergabeunterlagen). Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
Generell gilt für alle beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer, Drittunternehmer auf deren Eignung der Bieter sich beruft, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass jedes beteiligte Unternehmen alle Nachweise und Unterlagen zur Eignung jeweils für die betroffene Teilleistung vorzulegen hat. Dabei können die materiellen Anforderungen gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe-HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Weitere Angaben zum Vergabeverfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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