Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Das geplante Gründach greift daher mehrere Maßnahmen des Gebäudegrünkonzepts der Landeshauptstadt Magdeburg auf. Es kann damit zu einer erheblichen Verbesserung des Mikroklimas beitragen und einen Schutz der infrastrukturellen Einrichtungen bei Starkregenereignissen darstellen.
Insgesamt werden rund 3.400 m² Dachfläche saniert und ca. 3.000 m² der Dachfläche mit einem extensiven Gründach ausgestattet. Nicht inbegriffen ist die Überdachung der Fahrzeughalle (Innenhof).
Los 3.02 Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten der Altabdichtung mit Asbestfasern und Teerkork einschl. Entsorgung
Wesentliche Leistungen:
Entsorgungskonzept und Nachweise
Baustelleneinrichtung mit Schwarz-Weiß-Trennung
Demontagearbeiten Blitzschutz,
Demontage Lichtkuppeln
3400 m² Abbruch / Entsorgung Dachabdichtung aus mehrlagiger Bitumenbahn mit Asbestfasern
2900 m² Abbruch / Entsorgung Wärmedämmung aus Kork
330 m Demontage Dachrinnen
300 m² Demontage Dachrandbohle
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Hinweis zu § 8 TVergG:
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter und den beiden nachrangigen Bietern in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
Mit dem Angebot:
- Bieterangaben im Leistungsverzeichnis, sofern erforderlich
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen)
desweiteren sind mit dem Angebot vorzulegen:
- FB 213 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (namentliche Benennung der Nachunternehmer), sofern zutreffend
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
- Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519
- Zulassungsbescheinigung nach Gefahrstoffverordnung
- Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Arbeiten
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und § 14 TVergG LSA
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen/Verleihern
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
- Datenblatt_Abbruch-und_Abwrackgewerbe_260116.pdf
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
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Nachprüfungsbehörde nach § 24 TVergG LSA:
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, Tel: +49 345 5140
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Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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