Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
herzustellen, zu betreiben, umzubauen und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen.
Die Baumaßnahmen umfassen den Abbruch des Wohnhauses in der Nikolaistraße 9, die Medienumlegung
in der Marienkirchgasse, die Sanierung des Hinterhauses, die Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus sowie
die Neuerrichtung der Außenanlagen
Die Baustelleneinrichtung erfolgt phasenweise und ist entsprechend dem Baufortschritt anzupassen:
1. Phase: Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten
2. Phase: Baustelleneinrichtung für die Medienumlegung in der Marienkirchgasse
3. Phase: Baustelleneinrichtung für die Rohbau- und Ausbauarbeiten
4. Phase: Baustelleneinrichtung für die Errichtung der Außenanlagen
Ein phasenweiser Umbau und die Anpassung der Baustelleneinrichtung an die jeweiligen Bauabschnitte sind
Bestandteil der Leistung.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Beginn auf der Baustelle: 27.04.2026
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Bestätigung einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit Personen- und Sachschäden) mit Gültikgeit über den voraussichtlichen Bauzeitraum, welche das Risiko der ausgeschriebenen Leistungen abdeckt
- Bestätigung der Technischen Ausrüstung für die zu erbringende Bauleistung
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind Eigenerklärungen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis Eintrag in Verzeichnis Präqualifizierung
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
Urkalkulation
Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Ausschreibungsunterlagen).