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Ausschreibungsdetails

Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft i. S. v. § 22 SGB II auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.02.2026

12.03.2026 13:30

ZVS/50/002/26

Sachsen-Anhalt: Landkreis Jerichower Land

13.02.2026 19:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZVS/50/002/26

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • schriftlich (nicht elektronisch)
    • auf dem Postweg
    • auf sonstigem Wege:
      persönlich

Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

12.03.2026 - 13:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

10.04.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=837213

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

12.03.2026 - 13:30 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Jerichower Land mit rund 89.400 Einwohnern hat die Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festzulegen. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen, das den Anforderungen der
höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält.
Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein.
Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts übertragen werden.
Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Aktualisierung der Angemessenheitsrichtwerte auf Grundlage geeigneter Indizes sowie einen erneuten Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten des schlüssigen Konzepts erfolgen. Die Beauftragung der Fortschreibung erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf
durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Beauftragung der Fortschreibung besteht nicht.

c)
Ort der Leistungserbringung

Landkreis Jerichower Land bzw. vor Ort

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

01.05.2026 bis 30.09.2026

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den in Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix) genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag Berufsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis Haftpflichtversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und die oben genannten Unterlagen einzureichen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.

12.
Zuschlagskriterien

1. Qualität und Überzeugungskraft des fachlichen Konzepts - 50 % Gewichtung
2. Preis - 20 % Gewichtung
3. Referenzen - 30 % Gewichtung


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