Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS/50/002/26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
- auf sonstigem Wege:
persönlich
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.03.2026 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.04.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=837213
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=837213
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.03.2026 - 13:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Landkreis Jerichower Land mit rund 89.400 Einwohnern hat die Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festzulegen. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen, das den Anforderungen der
höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält.
Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein.
Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts übertragen werden.
Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Aktualisierung der Angemessenheitsrichtwerte auf Grundlage geeigneter Indizes sowie einen erneuten Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten des schlüssigen Konzepts erfolgen. Die Beauftragung der Fortschreibung erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf
durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Beauftragung der Fortschreibung besteht nicht.
höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält.
Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein.
Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts übertragen werden.
Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Aktualisierung der Angemessenheitsrichtwerte auf Grundlage geeigneter Indizes sowie einen erneuten Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten des schlüssigen Konzepts erfolgen. Die Beauftragung der Fortschreibung erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf
durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Beauftragung der Fortschreibung besteht nicht.
c)
Ort der Leistungserbringung
Landkreis Jerichower Land bzw. vor Ort
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.05.2026 bis 30.09.2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den in Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix) genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag Berufsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis Haftpflichtversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und die oben genannten Unterlagen einzureichen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den in Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix) genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag Berufsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis Haftpflichtversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und die oben genannten Unterlagen einzureichen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
12.
Zuschlagskriterien
1. Qualität und Überzeugungskraft des fachlichen Konzepts - 50 % Gewichtung
2. Preis - 20 % Gewichtung
3. Referenzen - 30 % Gewichtung
2. Preis - 20 % Gewichtung
3. Referenzen - 30 % Gewichtung
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