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Ausschreibungsdetails

Hausmeisterzeitvertrag Lichtsignalanlagen Tiefbau 2026 bis 2028 für die Landeshauptstadt Magdeburg, Tiefbauleistungen für Lichtsignalanlagen (30-ZV-0010/26)

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11.02.2026

03.03.2026 09:29

30-ZV-0010/26

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

11.02.2026 09:09

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Sitz: Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5402704
Telefax: +49 391 5405323

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 30-ZV-0010/26

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Magdeburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Hausmeisterzeitvertrag Lichtsignalanlagen

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
01.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
31.12.2028

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
03.03.2026 - 09:29 Uhr
Ablauf der Bindefrist
25.06.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

100% Preis

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

gem. § 14, 15, 16 VOB/B

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Unterlagen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE]), von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden und alle hierzu erforderlichen Nachweise- Bei elektronischer Versendung über die Vergabeplattform ohne Unterschrift gültig.
- Alle Erklärungen/Nachweise entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vom nichtpräqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden
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Hinweis zu § 8 TVergG LSA:
- Gemäß § 8 TVergG LSA wird festgelegt, dass einzureichende Unterlagen in Textform oder im Original -sofern nur im Original gültig- vorzulegen sind. Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TVergG LSA vom Bestbieter und den beiden nachrangigen Bietern vorzulegen.
- Fristen für die Einreichung von Erklärungen/Nachweise/Aufklärungen gemäß § 8 Abs. 2 Ziff. 2 TVergG LSA (gültig ab 01.11.2025):
* Für die Nachforderung von Unterlagen, die mit Angebot eingereicht werden sollen, wird eine Frist von 6 Kalendertagen festgesetzt.
* Für die Nachforderung von Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen eingereicht werden sollen, wird eine Frist von 10 Kalendertagen festgesetzt (hier: Nachweise aus dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung).
* Für eine Nachforderung von Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen eingereicht werden sollen, wird eine Frist von 6 Kalendertagen festgesetzt (hier: Eigenerklärungen zur Eignung von Nachunternehmern wenn die Hauptauftragnehmer präqualifiziert ist).
* Für eine Nachforderung von Aufklärungen wird eine Frist von 4 Kalendertagen festgesetzt.
Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
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Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten GAEB und PDF
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Bieter/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Verzeichnis der Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung, sofern erforderlich
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern erforderlich
- die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Abschnitt C sowie im Formblatt 109 (vorzulegende Unterlagen) benannte Unterlagen
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An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern.
Des Weiteren ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die Eigenerklärung zum folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- weitere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Abschnitten D sowie im Formblatt 109 (vorzulegende Unterlagen) benannte Unterlagen

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)


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