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Ausschreibungsdetails

Erfurter Nachteulen - Dienstleistung

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10.02.2026

26.02.2026 09:30

ÖAL 048/26-03

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

10.02.2026 17:12

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 6551285

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ÖAL 048/26-03

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

26.02.2026 - 09:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

25.03.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=836788

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

26.02.2026 - 09:30 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Erfurter Nachteulen - Dienstleistung zur Beruhigung der Erfurter Parkanlagen und Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfurt

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

28.03.2026 - 31.12.2026

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen“ geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen auf gesondertes Verlangen beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweise können auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Eigenerklärungen zur Awareness-Arbeit, dass:
> ein Personal- und Schulungskonzept zu Awareness-Arbeit vorliegt. Mit Hilfe des Konzeptes soll der Arbeitgeber die Qualifizierung seiner Mitarbeiter sicherstellen. Dabei soll Wissen zu nachfolgenden Themenkomplexen vermittelt und dargestellt werden:
- Grundlagen struktureller u. zwischenmenschlicher Gewalt und Diskriminierung
- Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Grundlagen von Awareness
- Grundsätze der Awareness-Arbeit
- Mindeststandards der Awareness-Arbeit
- Organisation eines Awareness-Teams
- Erste-Hilfe und Erste-Hilfe am Kind
- Konfliktmanagement, Intervention oder Ansprache
- Rechtliche Grundlagen im Rahmen der Leistungserbringung
- Kenntnis von Beratungsstellen und spezialisierter Beratungsstellen:
- für Betroffene geschlechtsspezifischer, sexualisierter oder vorurteilsmotivierter Straftaten
- der Antidiskriminierungsberatung
- des Safer Nightlife und
- sonstiger sozialer Beratungsangebote.
sowie die Teilnahme der Mitarbeiter an regelmäßigen Weiterbildungen bspw. im Bereich Kommunikations- und Deeskalationstraining
> mehrjährige Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) in der Awareness-Arbeit im öffentlichen Raum vorhanden ist
> mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen, vulnerablen Gruppen etc. vorhanden ist
> bei der Zusammenstellung der Awareness-Teams die Anforderungen eingehalten werden: vielfältiges Team aus versch. Nationen, paritätische Teameinteilung, Mehrsprachigkeit im Team (mind. 5 Spra-chen), interkulturelles Verständnis
> eine Mindestpersonalkapazität von 25 Mitarbeitern mit Qualifikation für die Awareness-Arbeit ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen
> für die eingesetzten Mitarbeiter erweiterte Führungszeugnisse ohne Eintragungen im Unternehmen vorliegen
> sich das Unternehmen mit dem Konzept der Stadtverwaltung, welches Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, identifizieren kann und sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der beschriebenen Leistungen in der Lage sieht
> die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Behörden wie beispielsweise Polizei, Ordnungsbehörde, Feuerwehr und Rettungsdienst besteht
> im Unternehmen mindestens sechs E-Scooter zur schnelleren Verlegbarkeit ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung stehen bzw. bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung angeschafft werden
Die unternehmensbezogenen Unterlagen umfassen die folgenden Angaben:
> Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren in der Awarenessarbeit im öffentlichen Raum mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
> Liste mit einer Referenz aus den letzten drei Jahren in der Arbeit mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen, vulnerablen Gruppen etc. mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
> Nachweis eines Schulungszertifikates zur Awareness-Arbeit (mind. 40 Stunden)

12.
Zuschlagskriterien

100% Preis

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer
besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, dass Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


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