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Ausschreibungsdetails

0798/25 Abrufvertrag über die Entsorgung Sonderabfälle in Berlin

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09.02.2026 (letzte Änderung am 26.03.2026)

13.04.2026 10:00

0798/25 Abrufvertrag über Entsorgung Sonderabfälle

Bundesamt für Strahlenschutz

09.04.2026 13:51

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Str. 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
E-Mail: angebote@bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

0798/25 Abrufvertrag über Entsorgung Sonderabfälle

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.04.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

02.06.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=836524

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.04.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Berlin schließt auf seiner Liegenschaft in Berlin-Karlshorst einen Rahmen/Abrufvertrag für die Verwertung/Entsorgung von nachweispflichtigen Sonderabfällen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bundesamt für Strahlenschutz
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Vertragsbeginn: 01.05.2026

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Entsorgung/Verwertung von nachweispflichtigen Sonderabfällen. Eine Abschlagszahlung sowie eine Vorausleistung sind nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0798/25 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Nachweis zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Nachweis über Umweltmanagementsystem und Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb:
Es kommen nur Bieter in Betracht, die nachweisen, dass sie am Europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) teilnehmen oder über eine Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß den §§ 56 und 57 KrWG i.V.m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung -EfbV) verfügen, zumindest aber ein Umweltmanagementsystem eingerichtet haben und betreiben.
Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen.

12.
Zuschlagskriterien

Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

09.02.2026


09.02.2026




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