Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ): 39288
Ort: Burg
Telefon: +49 3921 9493060
Telefax: +49 3921 9499531
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS/73/001/26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
- auf sonstigem Wege:
persönlich
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.03.2026 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=834846
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=834846
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.03.2026 - 13:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Zu erstellen sind eine Verwundbarkeitsanalyse sowie ein Klimaanpassungskonzept.
Das Klimaanpassungskonzept verfolgt das übergeordnete Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schutzgüter nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz im Landkreis Jerichower Land systematisch zu bewerten und darauf aufbauend wirksame Anpassungsstrategien sowie konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Das Konzept wie auch die Verwundbarkeitsanalyse sollen sich insbesondere auf den unbesiedelten Raum konzentrieren. Der besiedelte Raum der Ortschaften und Städte soll nur mittelbar betrachtet werden.
Ein besonderer Schwerpunkt des Konzeptes soll auf der Nutzung von Synergien zwischen den Herausforderungen der Klima- und der Biodiversitätskrise liegen. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl zur Anpassung an den Klimawandel beitragen als auch den Schutz der biologischen Vielfalt stärken. Dabei stehen insbesondere sogenannte „No-Regret-Maßnahmen“ im Fokus, die unter allen zukünftigen Entwicklungen sinnvoll und vorteilhaft sind. Zudem sollen die durch diese Maßnahmen unterstützten Ökosystemdienstleistungen hervorgehoben werden, um den indirekten Nutzen für den Menschen verständlich darzustellen (siehe u. a. die Punkte 3.1, 3.2 und 3.3 der Leistungsbeschreibung).
Das Klimaanpassungskonzept verfolgt das übergeordnete Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schutzgüter nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz im Landkreis Jerichower Land systematisch zu bewerten und darauf aufbauend wirksame Anpassungsstrategien sowie konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Das Konzept wie auch die Verwundbarkeitsanalyse sollen sich insbesondere auf den unbesiedelten Raum konzentrieren. Der besiedelte Raum der Ortschaften und Städte soll nur mittelbar betrachtet werden.
Ein besonderer Schwerpunkt des Konzeptes soll auf der Nutzung von Synergien zwischen den Herausforderungen der Klima- und der Biodiversitätskrise liegen. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl zur Anpassung an den Klimawandel beitragen als auch den Schutz der biologischen Vielfalt stärken. Dabei stehen insbesondere sogenannte „No-Regret-Maßnahmen“ im Fokus, die unter allen zukünftigen Entwicklungen sinnvoll und vorteilhaft sind. Zudem sollen die durch diese Maßnahmen unterstützten Ökosystemdienstleistungen hervorgehoben werden, um den indirekten Nutzen für den Menschen verständlich darzustellen (siehe u. a. die Punkte 3.1, 3.2 und 3.3 der Leistungsbeschreibung).
c)
Ort der Leistungserbringung
Landkreis Jerichower Land bzw. vor Ort
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
13.04.2026 bis 31.03.2028
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den in Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix) genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag Berufsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis Haftpflichtversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und die oben genannten Unterlagen einzureichen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124 vorzulegen:
- Referenznachweise mit den in Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix) genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag Berufsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis Haftpflichtversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und die oben genannten Unterlagen einzureichen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
12.
Zuschlagskriterien
1. Qualität und Überzeugungskraft des fachlichen Konzepts - 50 % Gewichtung
2. Preis - 30 % Gewichtung
3. Referenzen und Leistungsfähigkeit - 20 % Gewichtung
2. Preis - 30 % Gewichtung
3. Referenzen und Leistungsfähigkeit - 20 % Gewichtung
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