Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
Straße, Hausnummer: Fürstenwallstraße 19/20
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5302414
Telefax: +49 391 5302417
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026/815/007
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.03.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.04.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=834658
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=834658
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.03.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1.0 Allgemein
Die Überführung des Fahrzeuges wird vom AG übernommen und wird nicht gewertet.
1.1 Schiff zu Land, Umpallen und zu Wasser
1.2 Ein aktueller Landrevisionsbericht eines von der GDWS anerkannten Sachverständigen ist
vorzulegen.
1.3 Die Masse des Heckanker ist durch Wiegen zu ermitteln. Die ermittelten Massen des Ankers
mit Angaben zum Ankertyp sowie der Länge und Bruchkraft jeder vorhandenen Ankerkette
sind schriftlich mitzuteilen.
2.0 Maschinenbau
2.1 Die Ankerwinden sind auf ihre Funktion hin zu überprüfen. Eine Ankerfallprobe ist
durchzuführen und zu protokollieren.
2.2 Die Hydraulikschläuche der Ruderanlage, die älter als 8 Jahre sind, sind gegen neue
Schläuche zu ersetzen.
2.3 Der Dieselkraftstoff-Einfüllstutzen ist zu kennzeichnen.
2.4 Der Dieselkraftstoff-Einfüllstutzen ist entsprechend EN 12827 herzurichten.
2.5 Eine Dieselkraftstoff-Übergabesicherung ist fachgerecht zu installieren.
2.6 Die Dieselkraftstoff-Schnellschlussvorrichtungen sind zu prüfen und zu kennzeichnen.
2.7 Die Hydraulikleckage in der Vorpiek ist zu lokalisieren und fachgerecht zu beseitigen.
2.8 Die Hochdruck-Brennstoffleitungen der Antriebsmaschine sind entsprechend Artikel 8.02
Nummer 5 ES-TRIN herzurichten.
2.9 Überprüfung des Schaltvorgangs --> lautes Geräusch bei Einkuppelvorgang
2.10 Motorüberprüfung auf Leckagen
3.0 Schiffsausrüstung
3.1 Die Geländer sind an den Enden mit einer zweiten Drahtseilklemme zu versehen.
3.2 Neue Tür (Kunststofftür) Steuerhaus betriebsfertig mit Abdichtung montieren, alte Tür
demontieren und entsorgen. Der alte Schließzylinder ist in der neuen Tür zu montieren.
3.3 Anschlag Endlage (Betrieb) Radarmast neu einstellen, sodass beim Einklappen der Mast sich
in Endlage (nicht Betrieb) senkt.
3.4 Anbringen von Anoden
4.0 Inneneinrichtung
4.1 Rollos mit Sonnenschutz im Steuerhaus neu anfertigen und montieren, alte Rollos entsorgen.
4.2 Fussbodenbelag im Steuerhaus (PVC) erneuern, alten Belag entsorgen.
5.0 Elektrik
5.1 I- Wertmessung/Prüfung E- Anlage
Erforderliche Prüfung, zum Schutz von Personen und Sachwerten, an der ortsfesten E-Anlage
und Betriebsmittel durchgeführt werden. Die Prüfung soll nach VDE 0105 Teil 100, DIN VDE
0113 und DGUV Vorschrift 3 erfolgen.
5.2 Das in der Höhe verstellbare Steuerhaus ist nach Artikel 7.12 Nr. 4 ES-TRIN herzurichten. Am
Steuerstand müssen folgende Anzeigen angebracht sein: Spannung vorhanden, Steuerhaus
in der unteren Endstellung, Steuerhaus in der oberen Endstellung, Steuerhaus verriegelt in
fester Stellung.
5.3 Das in der Höhe verstellbare Steuerhaus ist mit einem optischen und akustischen Warnsignal
für den Absenkvorgang zu versehen. Auch bei der Notabsenkung muss das Warnsignal
funktionieren.
Das blinde Blinklicht der hellblauen Tafel ist gegen ein neues zu ersetzen, altes Blinklicht
entsorgen. (über Bauhof!)
5.4 Der Trenntrafo für die 230V/400V Landversorgung muss nachgerüstet werden.
5.5 Das Ladegerät für die Starterbatterie muss nachgerüstet werden.
5.6 Der Schaltplan muss in diesem Zuge auf den aktuellen und allumfassenden Stand gebracht
und digitalisiert werden.
Schalter, sowie Beleuchtung im Maschinenhaus ersetzen (über Bauhof).
5.7 Positionslampenüberwachung für Leuchten in LED-Ausführung nachrüsten.
5.8 Die Elektrik ist, sofern zutreffend, entsprechend der abgelaufenen Übergangsvorschriften des
Kap. 10 ES_TRIN nach Kap. 33.02 ES_TRIN, siehe vorhergehende Punkte, herzurichten.
6.0 Konservierung
6.1 Das Fahrzeug ist gemäß § 2.01 BinSchStrO zu kennzeichnen.
6.2 Stolperstellen, Stufen, Kanten auf dem Oberdeck sind im Kontrast zum Untergrund farblich
abzusetzen.
7.0 Nautik
7.1 Die virtuelle Karte der Wasserstraßen ist auf den neuesten Stand zu aktualisieren. (über
Haus)
Die Überführung des Fahrzeuges wird vom AG übernommen und wird nicht gewertet.
1.1 Schiff zu Land, Umpallen und zu Wasser
1.2 Ein aktueller Landrevisionsbericht eines von der GDWS anerkannten Sachverständigen ist
vorzulegen.
1.3 Die Masse des Heckanker ist durch Wiegen zu ermitteln. Die ermittelten Massen des Ankers
mit Angaben zum Ankertyp sowie der Länge und Bruchkraft jeder vorhandenen Ankerkette
sind schriftlich mitzuteilen.
2.0 Maschinenbau
2.1 Die Ankerwinden sind auf ihre Funktion hin zu überprüfen. Eine Ankerfallprobe ist
durchzuführen und zu protokollieren.
2.2 Die Hydraulikschläuche der Ruderanlage, die älter als 8 Jahre sind, sind gegen neue
Schläuche zu ersetzen.
2.3 Der Dieselkraftstoff-Einfüllstutzen ist zu kennzeichnen.
2.4 Der Dieselkraftstoff-Einfüllstutzen ist entsprechend EN 12827 herzurichten.
2.5 Eine Dieselkraftstoff-Übergabesicherung ist fachgerecht zu installieren.
2.6 Die Dieselkraftstoff-Schnellschlussvorrichtungen sind zu prüfen und zu kennzeichnen.
2.7 Die Hydraulikleckage in der Vorpiek ist zu lokalisieren und fachgerecht zu beseitigen.
2.8 Die Hochdruck-Brennstoffleitungen der Antriebsmaschine sind entsprechend Artikel 8.02
Nummer 5 ES-TRIN herzurichten.
2.9 Überprüfung des Schaltvorgangs --> lautes Geräusch bei Einkuppelvorgang
2.10 Motorüberprüfung auf Leckagen
3.0 Schiffsausrüstung
3.1 Die Geländer sind an den Enden mit einer zweiten Drahtseilklemme zu versehen.
3.2 Neue Tür (Kunststofftür) Steuerhaus betriebsfertig mit Abdichtung montieren, alte Tür
demontieren und entsorgen. Der alte Schließzylinder ist in der neuen Tür zu montieren.
3.3 Anschlag Endlage (Betrieb) Radarmast neu einstellen, sodass beim Einklappen der Mast sich
in Endlage (nicht Betrieb) senkt.
3.4 Anbringen von Anoden
4.0 Inneneinrichtung
4.1 Rollos mit Sonnenschutz im Steuerhaus neu anfertigen und montieren, alte Rollos entsorgen.
4.2 Fussbodenbelag im Steuerhaus (PVC) erneuern, alten Belag entsorgen.
5.0 Elektrik
5.1 I- Wertmessung/Prüfung E- Anlage
Erforderliche Prüfung, zum Schutz von Personen und Sachwerten, an der ortsfesten E-Anlage
und Betriebsmittel durchgeführt werden. Die Prüfung soll nach VDE 0105 Teil 100, DIN VDE
0113 und DGUV Vorschrift 3 erfolgen.
5.2 Das in der Höhe verstellbare Steuerhaus ist nach Artikel 7.12 Nr. 4 ES-TRIN herzurichten. Am
Steuerstand müssen folgende Anzeigen angebracht sein: Spannung vorhanden, Steuerhaus
in der unteren Endstellung, Steuerhaus in der oberen Endstellung, Steuerhaus verriegelt in
fester Stellung.
5.3 Das in der Höhe verstellbare Steuerhaus ist mit einem optischen und akustischen Warnsignal
für den Absenkvorgang zu versehen. Auch bei der Notabsenkung muss das Warnsignal
funktionieren.
Das blinde Blinklicht der hellblauen Tafel ist gegen ein neues zu ersetzen, altes Blinklicht
entsorgen. (über Bauhof!)
5.4 Der Trenntrafo für die 230V/400V Landversorgung muss nachgerüstet werden.
5.5 Das Ladegerät für die Starterbatterie muss nachgerüstet werden.
5.6 Der Schaltplan muss in diesem Zuge auf den aktuellen und allumfassenden Stand gebracht
und digitalisiert werden.
Schalter, sowie Beleuchtung im Maschinenhaus ersetzen (über Bauhof).
5.7 Positionslampenüberwachung für Leuchten in LED-Ausführung nachrüsten.
5.8 Die Elektrik ist, sofern zutreffend, entsprechend der abgelaufenen Übergangsvorschriften des
Kap. 10 ES_TRIN nach Kap. 33.02 ES_TRIN, siehe vorhergehende Punkte, herzurichten.
6.0 Konservierung
6.1 Das Fahrzeug ist gemäß § 2.01 BinSchStrO zu kennzeichnen.
6.2 Stolperstellen, Stufen, Kanten auf dem Oberdeck sind im Kontrast zum Untergrund farblich
abzusetzen.
7.0 Nautik
7.1 Die virtuelle Karte der Wasserstraßen ist auf den neuesten Stand zu aktualisieren. (über
Haus)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Auftragsausführung soll am Standort der geeigneten ausführenden Schiffswerft erfolgen, wobei
die Überführung des Fahrzeuges durch den Auftraggeber erfolgt.
Die Überführung zu einer Werft an einer Binnenwasserstraße der Zone 2 ist nicht möglich. Eine
Sonderuntersuchung einer SUK mit den Ziel der Ausstellung eines Überführungszeugnisses wird
nicht zugelassen/beantragt, da das Fahrzeug nicht für Wasserstraßen dieser Zonen geeignet ist.
die Überführung des Fahrzeuges durch den Auftraggeber erfolgt.
Die Überführung zu einer Werft an einer Binnenwasserstraße der Zone 2 ist nicht möglich. Eine
Sonderuntersuchung einer SUK mit den Ziel der Ausstellung eines Überführungszeugnisses wird
nicht zugelassen/beantragt, da das Fahrzeug nicht für Wasserstraßen dieser Zonen geeignet ist.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Entfällt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Siehe Vergabeunterlagen
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Siehe Vergabeunterlagen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
100% Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
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