Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 346-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.03.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833952
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833952
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.03.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigung) für mehrere Liegenschaften in Stralsund, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock
b)
CPV-Codes
Fensterreinigung (90911300-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
6 Liegenschaften in 18439 Stralsund
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Reinigung umfasst Glasgrundflächen von insgesamt 2.421,26 m² (einseitig gemessen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 4.842,52 m² Glasfläche (einseitig gemessen, ein- und beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 4.842,52 m² Glasfläche (einseitig gemessen, ein- und beidseitig zu reinigen).
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn:
01.10.2026
Vertragsende:
30.09.2030
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2032).
01.10.2026
Vertragsende:
30.09.2030
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2032).
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Betrifft ausschließlich WE 117620:
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften der Bundespolizei nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum“ anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften der Bundespolizei nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum“ anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Gewichtung 100 %
Gewichtung 100 %
14.
Sonstige Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können in dem in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation SVS“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
4) Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben gem. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen:
a) Tarifvertrag
Grundlage für die Angebotskalkulation ist der Tarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, d. h. für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Mindestens der zu diesem Zeitpunkt geltende Tariflohn ist der Kalkulation zugrunde zu legen. Enthält der in diesem Zeitpunkt für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag bereits Änderungen, die erst später als sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Kraft treten werden (z. B. Lohnerhöhungen), sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen. Endet die Allgemeinverbindlichkeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages über die hier ausgeschriebene Leistung, so ist für die verbleibende Laufzeit derselbe Tarif zugrunde zu legen.
Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04) einzutragen.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum in Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation SVS“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
4) Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben gem. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen:
a) Tarifvertrag
Grundlage für die Angebotskalkulation ist der Tarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, d. h. für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Mindestens der zu diesem Zeitpunkt geltende Tariflohn ist der Kalkulation zugrunde zu legen. Enthält der in diesem Zeitpunkt für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag bereits Änderungen, die erst später als sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Kraft treten werden (z. B. Lohnerhöhungen), sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen. Endet die Allgemeinverbindlichkeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages über die hier ausgeschriebene Leistung, so ist für die verbleibende Laufzeit derselbe Tarif zugrunde zu legen.
Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04) einzutragen.
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