Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer: Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Telefon: +49 22899610-2634
Telefax: +49 2289961087-1000
E-Mail: B20.12@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 20.12 - 0523/25/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.03.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.04.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833005
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833005
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf und Lieferung von 70 Fluchthauben inkl. Zubehör. Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Kauf und Lieferung von bis zu 70 Stück Fluchthauben inkl. Zubehör. Die Höchstmenge beträgt 70 Stück. Bis zu dieser Höchstmenge kann aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Kauf und Lieferung von bis zu 70 Stück Fluchthauben inkl. Zubehör. Die Höchstmenge beträgt 70 Stück. Bis zu dieser Höchstmenge kann aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
b)
CPV-Codes
Gasmasken (35814000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Lieferorte (Erfüllungsorte) sind die von den Bestellern in ihrer Bestellung genannten Bestimmungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die bestellte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Bestellung zu liefern.
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die bestellte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Bestellung zu liefern.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Bitte legen Sie zum Nachweis der Eignung die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor:
Qualitätssicherungs-System
Nachweise über die Durchführung des produktbezogenen Qualitätssicherungs-Systems - ggfs. auch bei der Unterauftragnehmerin - sind mit dem Angebot zu erfolgen (siehe Abschnitt 3.1 in der LB).
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Anlage Unternehmensdaten
Die Anlage Unternehemensdaten ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Qualitätssicherungs-System
Nachweise über die Durchführung des produktbezogenen Qualitätssicherungs-Systems - ggfs. auch bei der Unterauftragnehmerin - sind mit dem Angebot zu erfolgen (siehe Abschnitt 3.1 in der LB).
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Anlage Unternehmensdaten
Die Anlage Unternehemensdaten ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Zum Nachweis der Leistungen sind aussagekräftige Datenblätter und die CE-Konformitätserklärung mit dem Angebot abzugeben.
Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem.
§ 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1
BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG
Berlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2
BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg
Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem.
§ 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1
BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG
Berlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2
BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg
Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
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