Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer: Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Telefon: +49 22899610-5429
Telefax: +49 2289961087-1000
E-Mail: B24.18@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 24.18 - 0465/25/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
19.02.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.03.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830856
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830856
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Unterhalts sowie Glas- und Fensterreinigung für die Liegenschaften Bundespolizeirevier Koblenz Hauptbahnhof und Koblenz Dammstraße
Unterhalts-sowie Glas- und Fensterreinigung in der Liegenschaften Bundespolizeirevier Koblenz Hauptbahnhof und Koblenz Dammstraße mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich 8080,65 m² und einem geschätzten Bedarfsreinigungsumfang von jährlich 13 Stunden und einem Grundreinigungsumfang von jährlich 376 m² sowie einem Glas- und Fensterreinigungsumfang von jährlich 308,04 m² (beidseitig).
Die Ausführung der vertraglich geschuldeten Reinigungsleistungen beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030.
Unterhalts-sowie Glas- und Fensterreinigung in der Liegenschaften Bundespolizeirevier Koblenz Hauptbahnhof und Koblenz Dammstraße mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich 8080,65 m² und einem geschätzten Bedarfsreinigungsumfang von jährlich 13 Stunden und einem Grundreinigungsumfang von jährlich 376 m² sowie einem Glas- und Fensterreinigungsumfang von jährlich 308,04 m² (beidseitig).
Die Ausführung der vertraglich geschuldeten Reinigungsleistungen beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030.
b)
CPV-Codes
Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Koblenz
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.04.2026
Ende: 31.03.2030
Ende: 31.03.2030
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 27.000,00 EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung)
► Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge mindestens eine Unterhaltsreinigung und eine Glas-/Fensterreinigung beinhalten.
► Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
● ein Dienstleistungsauftrag einen Auftragswert von mindestens 27.000 EUR/netto pro Jahr aufweist oder
● zwei Dienstleistungsaufträge jeweils einen Auftragswert von mindestens 21.000 EUR/netto pro Jahr aufweisen und
● alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert oder dauern noch an.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 27.000,00 EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung)
► Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge mindestens eine Unterhaltsreinigung und eine Glas-/Fensterreinigung beinhalten.
► Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
● ein Dienstleistungsauftrag einen Auftragswert von mindestens 27.000 EUR/netto pro Jahr aufweist oder
● zwei Dienstleistungsaufträge jeweils einen Auftragswert von mindestens 21.000 EUR/netto pro Jahr aufweisen und
● alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge haben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert oder dauern noch an.
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Unternehmensdaten
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Hinweis zur Einhaltung des tariflichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk (Richtwert)
Die Vergabestelle gibt auf Grundlage der tariflichen Regelungen des am 15.11.2024 vereinbarten und am 01.01.2025 in Kraft getretenen Lohntarifvertrages zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) folgende Richtwerte für die den Preisen zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssätze (ohne Umsatzsteuer) vor:
● Unterhaltsreinigung (Werktag) Lohngruppe 1: 25,50 €
● Unterhaltsreinigung (Sonn-/Feiertag) Lohngruppe 1: 37,50 €
● Unterhaltsreinigung (besondere Feiertage) Lohngruppe 1: 55,50 €
(1. Mai, Neujahr, Weihnachtsfeiertage)
● Glas- und Fensterreinigung Lohngruppe 6: 31,28 €
In dem vorliegenden Verfahren sind für die außerplanmäßige Reinigung auch Zuschläge für Feiertags-und Sonntagsarbeit zu kalkulieren.
In dem vorliegenden Verfahren ist ausschließlich der Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung aufzuschlüsseln. Für die Bedarfsreinigung ist keine gesonderte Auf-schlüsselung des Stundenverrechnungssatzes erforderlich. Im Falle einer Unterschreitung des vorgegebenen Richtwertes gilt der folgende Absatz.
Bei Unterschreitung der vorgenannten Richtwerte bzgl. des tariflichen Mindestlohns und des Mindeststundenverrechnungssatzes in den Aufschlüsselungen der Stundenverrechnungssätze und in den Preisblättern ist in einer gesondert zu erstellenden pdf-Datei ausführlich darzulegen und zu begründen, wie trotz Unterschreitung der Vorgaben die Zahlung des Tariflohns an die Reinigungskräfte und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Unternehmensdaten
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Hinweis zur Einhaltung des tariflichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk (Richtwert)
Die Vergabestelle gibt auf Grundlage der tariflichen Regelungen des am 15.11.2024 vereinbarten und am 01.01.2025 in Kraft getretenen Lohntarifvertrages zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) folgende Richtwerte für die den Preisen zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssätze (ohne Umsatzsteuer) vor:
● Unterhaltsreinigung (Werktag) Lohngruppe 1: 25,50 €
● Unterhaltsreinigung (Sonn-/Feiertag) Lohngruppe 1: 37,50 €
● Unterhaltsreinigung (besondere Feiertage) Lohngruppe 1: 55,50 €
(1. Mai, Neujahr, Weihnachtsfeiertage)
● Glas- und Fensterreinigung Lohngruppe 6: 31,28 €
In dem vorliegenden Verfahren sind für die außerplanmäßige Reinigung auch Zuschläge für Feiertags-und Sonntagsarbeit zu kalkulieren.
In dem vorliegenden Verfahren ist ausschließlich der Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung aufzuschlüsseln. Für die Bedarfsreinigung ist keine gesonderte Auf-schlüsselung des Stundenverrechnungssatzes erforderlich. Im Falle einer Unterschreitung des vorgegebenen Richtwertes gilt der folgende Absatz.
Bei Unterschreitung der vorgenannten Richtwerte bzgl. des tariflichen Mindestlohns und des Mindeststundenverrechnungssatzes in den Aufschlüsselungen der Stundenverrechnungssätze und in den Preisblättern ist in einer gesondert zu erstellenden pdf-Datei ausführlich darzulegen und zu begründen, wie trotz Unterschreitung der Vorgaben die Zahlung des Tariflohns an die Reinigungskräfte und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird.
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