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Ausschreibungsdetails

Rechtsberatungsleistungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.01.2026 (letzte Änderung am 26.01.2026)

04.02.2026 11:00

CAN-VV/2026-002

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH

06.02.2026 18:21

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Straße, Hausnummer:Große Steinstraße 19
Postleitzahl (PLZ):06108
Ort:Halle (Saale)
Telefon:+49 345 78288032

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

CAN-VV/2026-002

3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten

a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Teilnahmefrist

04.02.2026 - 11:00 Uhr

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830855

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

04.02.2026 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Juristische Beratungsdienstleistungen, einschließlich rechtlicher Prüfungen, Bewertungen und gutachterlicher Stellungnahmen, zu den Auswirkungen bestehender sowie in Entwicklung befindlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzlicher Regelungen für die Auftraggeberin im Kontext bestehender und zukünftiger Aufgaben. Dabei sind vorrangig folgende Rechtsgebiete betroffen:
- Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Verfahrens- und Allgemeines Verwaltungsrecht
- Gesellschaftsrecht (öffentliches und privates)
- Zuwendungsrecht
- Vergaberecht

c)
Ort der Leistungserbringung

Sitz des Auftragnehmers und Halle (Saale)

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1. Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedsbescheinigung bzw. Bestätigung, nicht älter als sechs Monate
Gilt nur, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine solche Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Auszug kann als eine Kopie vorgelegt werden, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
2. Handelsregister A und B, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister, entfällt bei Hochschulen und Einzelunternehmen
Ein aktueller Auszug aus dem entsprechenden Register oder einem gleichwertigen Register bzw. eine entsprechende Bescheinigung.
Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Teilnahmeerklärung, eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
3. Grundordnung der Hochschule, entfällt bei gewerblichen/freiberuflichen Bietern sowie Vereinen
4. Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Hierzu ist die Anlage Unternehmensdaten auszufüllen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, sind diese Gründe der Vergabestelle mitzuteilen und ein anderer geeigneter Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Bestehen diesbezüglich Unsicherheiten, ist die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage zu informieren. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss nicht mehr möglich.
5. Bescheinigung über die Mitgliederschaft bei einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen
Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass keinerlei Zahlungsrückstände auch bei einer Berufsgenossenschaft vorhanden sind, um die gesetzliche Unfallversicherung zu gewährleisten. Der Nachweis entfällt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ggf. Einzelunternehmen/Freiberufler.
6. Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, um die Anforderung für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit abzusichern, wenn etwaige Schäden im Rahmen der Leistungserbringung entstehen. Die mit der jeweiligen Versicherung verbundene Deckungssumme steht damit im Grunde als garantiertes Haftungskapital zur Verfügung, sofern es sich um einen versicherten Anspruch handelt. Neben Sach- und Personenschäden sind auch Vermögensschäden vom Versicherungsschutz zu umfassen. Als Nachweis gilt die Vorlage einer Versicherungspolice, sofern mit dem Versicherer nicht eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist. Im Falle einer Jahreshöchstleistung ist zusätzlich eine Erklärung des Bewerbers oder Bieters abzugeben, ob und inwieweit dieser Betrag bereits ausgeschöpft ist.
Als Deckungssumme gilt eine Höhe von 50.000 EUR als auseichend und geeignet. Der Nachweis entfällt bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
7. Angaben zu den oder die Ansprechpartner, deren Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der für die Auftraggeber zuständigen Mitarbeiter nach den hier relevanten Funktionen.
Die Angaben sind auf gesondertem Blatt aufzuführen.
8. Bankerklärung
Begründung: Ausnahmsweise kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage entsprechender Bankerklärungen, die diese Eignungskriterien und vollständig ersatzweise nachweisen, erbracht werden.
Bankerklärungen müssen jedenfalls so gestaltet sein, dass insofern keine Bedenken oder Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufkommen können - nicht ausreichend sind unklare, nicht eindeutige Erklärungen oder auch veraltete Erklärungen, die nicht mehr aktuell sind.
Denkbar ist auch eine Haftung der Bank für ihre entsprechenden Erklärungen, wenn hier erhebliche rechtliche Schwierigkeiten z. B. bei Geltendmachung eines Anspruches bestehen dürften (Kausalität, Verschulden etc.).
9. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils u. a. (s. folgend) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen. Die unternehmensbezogene Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und die hierfür relevanten Erfahrungen sind daher nicht weiter darzustellen.
Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei/Bietergemeinschaft/Unterauftragsnehmerschaft tätigen Fachanwälte für die in der Leistungsbeschreibung definierten Rechtsgebiete. Als Mindestanforderung muss mindestens ein Fachanwalt je Rechtsgebiet in der Kanzlei, im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer tätig sein. Im Falle von Urlaub, Krankheit etc. ist eine qualitativ gleichwertige Vertretung sicherzustellen (Eignungsnachweise für die infrage kommende Vertretung sind beizulegen).
Vorlage aussagekräftiger Referenzaufträge je Rechtsgebiet, deren Erbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Geeignet sind Referenzen (je Rechtsgebiet eine, wobei eine Referenz mehrere Rechtsgebiete umfassen kann), die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
a Vergleichbarer inhaltlicher Umfang im Hinblick auf die ausgeschriebene Beratungsleistung.
b Umfassende rechtliche Begleitung eines Auftraggebers i. S. d. § 98 GWB in einem vergleichbaren Vorhaben.
c Rechtsberatung eines Auftraggebers i. S. d. § 98 GWB in einem vergleichbaren Vorhaben.
Alternativ ist auch der Nachweis je Rechtsgebiet möglich, in dem der mögliche Ansprechpartner selbst als Referent in einem Ministerium gearbeitet, und dementsprechend Entwürfe erstellt hatte, oder als Ansprechpartner einer Kanzlei beratend für ein Ministerium in diesem Entwurfsstadium tätig war.
Es werden nur solche Referenzen bewertet werden, deren Auskunft aussagekräftig ist. Aussagekräftig bedeutet, dass Referenzen nicht das Recht des Auftraggebers weitere Informationen bei diesen einzuholen, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
10. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
a Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschluss-gründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient die Eigenerklärung Ausschlussgründe. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
b Unternehmensdaten
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Darüber hinaus ist die Darstellung der Kanzlei oder der Bietergemeinschaft einschließlich Angaben zur Unternehmensgröße und rechtlichen Beratungsfeldern (max. 2 Seiten) erforderlich.
Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ausschließlich nach dem Preis zu vergeben.

14.
Sonstige Angaben

Gehen mehr als drei geeigente und vollständige Teilnahmeanträge ein, werden fehlende Unterlagen nicht nachgefordert. Nach Auswahl der Bewerber erhalten diese die Leistungsbeschreibung sowie die Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotspreises.

15.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Gehen mehr als drei Teilnahmeanträge ein, behält sich der Auftraggeber vor, nur drei Bewerber zu einem Fachgespräch einzuladen, wordurch damit die Anzahl der Bewerber für den Zuschlag begrenzt wird.


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

16.01.2026


16.01.2026




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