Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landkreis Unstrut-Hainich
Straße, Hausnummer: Lindenhof 1
Postleitzahl (PLZ): 99974
Ort: Mühlhausen/Thüringen
Telefon: +49 36018 02595
E-Mail: vergabestelle@uh-kreis.de
Internet-Adresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2026-002-UHK-Pers
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.02.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.02.2026
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830623
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830623
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
04.02.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb eines regionalen Sachbezugskartenmodells für seine Beschäftigten zu schließen. Die Sachbezugskarten müssen im Einklang mit den lohnsteuerlichen Vorgaben insbesondere des § 18a Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst-Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) eingesetzt werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
99974 Mühlhausen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Rahmenvereinbarung soll am 01.03.2026 beginnen und gilt zunächst bis 28.02.2030 (Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens mit Ablauf des 29.02.2032.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Abs. 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
_______________________________________
Nachprüfstelle:
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
_______________________________________
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Auftraggeberin unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist Bieterfragen).
_______________________________________
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter:
https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
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Hinweis gemäß § 7 (4) UVgO i. V. m. § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Nachprüfstelle:
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
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Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Auftraggeberin unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist Bieterfragen).
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter:
https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
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Hinweis gemäß § 7 (4) UVgO i. V. m. § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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