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Ausschreibungsdetails

Vegetations- und Bodenmonitoring im Deichrückverlegungsgebiet Lenzen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.01.2026

02.02.2026 11:00

5.02.02#00001#136_25038U3

Bundesanstalt für Gewässerkunde

29.01.2026 11:23

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Gewässerkunde
Straße, Hausnummer:Am Mainzer Tor 1
Postleitzahl (PLZ):56068
Ort:Koblenz
E-Mail: Vergabe@bafg.de
Internet-Adresse: http://www.bafg.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

5.02.02#00001#136_25038U3

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

02.02.2026 - 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

07.04.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=828903

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

02.02.2026 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im Untersuchungsgebiet der DRV Lenzen sind 216 Vegetationsaufnahmen nach der erweiterten pflanzensoziologischen Erfassungsmethode von Braun-Blanquet und Wilmanns (1973) zu erfassen. Außerdem ist im Bereich jeder Vegetationsaufnahme eine Oberboden-Mischprobe (4 Einzelproben) nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA6 (2024) zu erfassen und Material (ca. 100g im Plastik-beutel) für eine anschließende Laboranalyse (durch AG) zu sammeln. Die genaue Lage der Vegetati-onsaufnahmen ist durch ihre Geokoordinaten sowie Magnete im Oberboden bekannt. Die einzelnen Vegetationsaufnahmen sind vom AN in eine Gesamttabelle (Turboveg) einzutragen. Die Oberboden-proben sind dem Vertragslabor der BfG zu schicken oder zu liefern. Die Leistung gliedert sich daher in drei Teile: AP1 = Felderfassung Vegetation und Oberboden, AP2 = Datenerfassung mit Turboveg inkl. jährlichen Sachstandsbericht und ein Abschlussbericht sowie das AP3 = Verschicken an bzw. die Übergabe der Bodenproben beim Vertragslabor der BfG.
Die Voraussetzung zur Durchführung der Feldarbeiten ist die rechtzeitige Erlangung einer Betretungs-genehmigung für das Gebiet der DRV Lenzen durch den AN. Etwaige Kosten dafür sind im Angebot einzupreisen. Zu beachten ist, dass das Gebiet in aller Regel aus Gründen des Vogelschutzes erst ab Juli betretbar ist.

b)
CPV-Codes

Kartierung ländlicher Gebiete (71222200-2)


Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Untersuchungsgebiet der DRV Lenzen an der Elbe

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mindestanforderung zur Eignung:
Die vegetationskundlichen Arbeiten müssen von Mitarbeitern mit der Qualifikation eines Dipl.-Biologen, eines Masters in Biologie oder Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden, welche einen Studienschwerpunkt in Geobotanik, Vegetationskunde bzw. Pflanzensoziologie aufweisen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der entsprechenden Diplom-/Masterurkunden mit der Angebots-abgabe zu erbringen.

12.
Zuschlagskriterien

Preis: 40 %
Berufserfahrung der Mitarbeiter mit vergleichbaren Projekten: 50 %
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark: 10 %


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