Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer: Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Telefon: +49 22899610-5414
Telefax: +49 2289961087-1000
E-Mail: B24.14@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 24.14 - 0312/25/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.02.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.03.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=828341
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=828341
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Wäschereidienstleistungen für die Bundespolizeidirektion 11
Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen von verschiedenen Unterkunftstextilien (ca. 5.106 Stück pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke für die Bundespolizeidirektion 11 Berlin. Die Ausführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030. Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen von verschiedenen Unterkunftstextilien (ca. 5.106 Stück pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke für die Bundespolizeidirektion 11 Berlin. Die Ausführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030. Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Textilreinigung (98312000)
Abholdienst für Wäsche (98311000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Schöneberger Str. 14/15, 10963 Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Ende: ..
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO:
Zum Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein muss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
● Ein Dienstleistungsauftrag beinhaltet mindestens die Reinigung von Unterkunftstextilien inkl. Lieferservice.
● Der Umfang einer Referenz muss mindestens einen Wert von 14.500 Euro (netto)/pro Jahr umfassen.
●Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Anlage Unternehmensdaten
Zum Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein muss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
● Ein Dienstleistungsauftrag beinhaltet mindestens die Reinigung von Unterkunftstextilien inkl. Lieferservice.
● Der Umfang einer Referenz muss mindestens einen Wert von 14.500 Euro (netto)/pro Jahr umfassen.
●Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Anlage Unternehmensdaten
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 137.600,00 Euro (netto). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Auftragswert zzgl. eines Risikoaufschlags, um Schätzungenauigkeiten auszugleichen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum Höchstwert abgerufen werden.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 137.600,00 Euro (netto). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Auftragswert zzgl. eines Risikoaufschlags, um Schätzungenauigkeiten auszugleichen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum Höchstwert abgerufen werden.
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