Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Das Bauvorhaben befindet sich in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg. Es handelt sich um einen Standort der Agentur für Arbeit. Das U-Förmig aufgebaute Gebäude befindet sich im Industriegebiet in Ravensburg. Im nördlichen Bereich des Grundstückes befindet sich des privaten Parkplatzes der Agentur inklusive Innenhofs/Feuerwehrzufahrt. Die Haupterschließung findet über den südlich gelegenen Vorplatz statt. (Kreuzung Schützenstraße - Eywiesenstraße) Der ausschließlich für Mitarbeiter genutzte Nebeneingang erfolgt über den Innenhof.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Altbauflügel mit vorgehängter Metallfassade (süd-westlicher Gebäudeteil) und einen Neubauflügel, östlicher Gebäudeteil mit Natursteinplattenfassade (Baugenehmigungsplanung 1992). Bei dem Dach handelt es sich um ein bekiestes Flachdach. auf dem Dach des Neubaus befindet sich eine PV-Anlage
Das Gebäude befindet sich in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg.
Anlieferungen über die Zufahrt in den Innenhof oder am Haupteingang sind möglich. Schriftliche Genehmigungen sind im Vorfeld selbständig einzuholen.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Teilabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Nutzerbetriebs in den nicht betroffenen Bereichen des Gebäudes. Die für die Durchführung maßgeblichen Termine ergeben sich aus dem Rahmenterminplan sowie dem Bauabschnittsplan; diese sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Materialanlieferungen können über den Innenhof erfolgen. Es bedarf allerdings der Absprache mit der Bauleitung und dem Nutzer.
Die Baustelle ist sauber zu halten. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch Baustellenverkehr ist unverzüglich gemäß StVO zu beseitigen:
Parkerlaubnis, Müllentsorgung oder Arbeitserlaubnis sind eigenständig abzustimmen.
Der Innenhof muss während der gesamten Bauphase nutzbar/frei bleiben. Zwischenzeitliches Halten für Materialanlieferung sind bei der Bauleitung anzukündigen. Die Flure dürfen nur im Wechsel und nach Absprache mit der Bauleitung abgesperrt werden. Die Fluchtwege dürfen durch den Umbau nicht gestört oder in Gefahr gebracht werden.
Der Haupteingang, sowie die Laufwege dürfen ohne Rücksprache und Genehmigung während der Bauphase nie vollständig versperrt werden. Kunden und Mitarbeiter müssen das Gebäude während der Öffnungszeiten betreten und die Büroräume besuchen können.
Der Lagerungsort für die benötigten Baustoffe, während der Umbauarbeiten ist rechtzeitig vor Beginn der Umbauarbeiten zusammen mit den Bauherren festzulegen. Die Lagerung von Baustoffen in Gebäude ohne die Zustimmung des Bauherrn ist zu unterlassen.
Bauseits wird Wasser und Strom bereitgestellt. Das weitere Heranführen der Medien ist Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. Strom und Wasser stellt der AG nur innerhalb der Baustelle zu betrieblichen Zwecken zu Verfügung.
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Die Arbeiten sollen Werktags von Montag bis Freitag zwischen 8:00-17:00 ausgeführt werden.
Geruchs- und Lärmintensive Arbeiten sind eigenständig anzukündigen.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechter Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Bei Widerspruch innerhalb des Leistungsverzeichnisses bzw. der zugrunde gelegten Normen und Vorschriften gelten jeweils die weitreichenden Forderungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine bauaufsichtliche Zulassung für sämtliche zum Einsatz kommenden Materialien vor Ausführung vorzulegen
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zu Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn die allgemeinen Vertragsbedingungen gem. VOB/B §15 eingehalten sind., wobei die jeweiligen Rapporte spätestens am auf die Arbeiten darauffolgenden Werktag einzureichen sind.
Wesentliche Leistungen:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbau / Fensterarbeiten.
- Aluminium-Brandschutzelemente T30
- Aluminium-Brandschutzelemente T90
- F90-ummantelte Stahlstützen/Stahlträger
- F90-Trockenbauelemente
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
1 Preis (100%)
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Justiziariat
Lina-Ammon-Str. 9
90471 Nürnberg