Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825278
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Kunstverwaltung des Bundes mit Sitz in Berlin-Weißensee verwaltet den Großteil der Kunst- und Kulturgüter im Ressortvermögen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Dieser umfangreiche Bestand umfasst derzeit über 23.500 Objekte unterschiedlicher Gattungen und Epochen (von alten Meistern bis zur zeitgenössischen Kunst). Dazu gehören u. a. Werke der Malerei, Grafik und Fotografie.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport (92000000)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung voraussichtlich am 01.02.2026 und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes des Auftragsvolumens (netto) spätestens jedoch am 31.01.2032.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
3.4.1.1 Berufs- und Haftpflichtversicherung
Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Auftragnehmerin und alle Mitarbeiter nachgewiesen werden, die Sach- und Personenschäden für Arbeiten auch außerhalb der Werkstatt in einer Höhe von mind. 1.000.000 € abdeckt. Bitte reichen Sie bei Angebotsabgabe einen solchen Versicherungsnachweis ein.
Außerdem muss eine Inhaltsversicherung für die Werkstatt (zumindest für Einbruch-, Vandalismus-, Wasser- und Brandschäden) nachgewiesen werden.
3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Die Auftragnehmerin muss Erfahrung mit der Rahmung und Verglasung von Kunstwerken aus renommierten öffentlichen Einrichtungen haben und mindestens drei Kundenreferenzen (Galerien, Museen oder Behörden) vorweisen können. Die Kompetenz der Auftragnehmerin sollte sich in der fachlich versierten Ausführung der maßgenauen Neurahmung/Neuverglasung widerspiegeln. Im Angebotsspektrum muss neben Standardmaßen auch das Anfertigen von Sonderformaten (Rahmen/Passepartout/Verglasung) möglich sein.
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).