Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017
Bauauftrag
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
- Kein elektronisches Vergabeverfahren
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
- nachträgliche Herstellung von Schmutzwassergrundstücksanschlüssen
- Schadensbeseitigung an schmutzwassertechnischen Anlagen
- Havariebeseitigung an schmutzwassertechnischen Anlagen
- Oberflächenaufbruch und -wiederherstellung
- Tief- und Kanalbauarbeiten
- Instandsetzungsarbeiten an schmutzwassertechnischen Anlagen
h)
Aufteilung in Lose
i)
Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung innerhalb von 4 Stunden nach Mitteilung der Havarie
Vollendung der Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Havarie
Nachrüstung von Grundstücksanschlüssen / planbare Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten:
Beginn der Ausführung innerhalb von 4 Wochen nach Abruf
Vollendung der Leistung innerhalb von 8 Wochennach Abruf
j)
Nebenangebote
k)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
n)
Ablauf der Angebotsfrist
o)
Adresse, an die die Angebote zu senden sind
p)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
q)
Eröffnungstermin
r)
Geforderte Sicherheiten
s)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
t)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
u)
Nachweise zur Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.