Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Gartenträume - Historische Parks in Sachsen-Anhalt e. V.
Straße, Hausnummer: Matthissonstr. 7
Postleitzahl (PLZ): 39108
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 88617302
Internet-Adresse: http://www.gartentraeume-sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
GT-SP_26-1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.12.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
14.01.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823585
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823585
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.12.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Pressedienstleistungen (Pressetermin, Pressemappe)
Digitales Marketing (Social Media-Marketing, In-App-Kampagne)
Weitere Ausführungen siehe "Leistungsbeschreibung"
Digitales Marketing (Social Media-Marketing, In-App-Kampagne)
Weitere Ausführungen siehe "Leistungsbeschreibung"
b)
CPV-Codes
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Magdeburg (Pressetermin) und digital
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn der Ausführung: mit Zuschlagserteilung
Ende der Ausführung: 26.02.2026
Ende der Ausführung: 26.02.2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Gemäß § 8 TVergG LSA werden der Bestbieter und die nachrangigen Bieter durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, die im folgenden aufgeführten Erklärungen und Nachweise über das e-Vergabeportal innerhalb einer nach Kalendertagen gesetzten Frist einzureichen.
a) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet
b) Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt
c) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, aus dem sich sowohl die Deckungshöhen als auch die versicherten Risiken ergeben
d) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
e) sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die oben angeführten zutreffenden Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
g) Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind alle zutreffenden Eignungsnachweise von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen.
h) Referenznachweis mit Referenzangaben über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren, in den letzten drei Jahren durchgeführten Leistungen. Jeweils mit Angabe des Auftraggebers, dem Ansprechpartner, dem Wert des Auftrages, dem Zeitraum der Leistungserbringung und einer Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen.
- Benennung eines Projektes, das Pressedienstleistungen zum Inhalt hatte
- Benennung von zwei Projekten, die die Durchführung einer Marketingkampagne, schwerpunktmäßig mit digitalen Komponenten, zum Inhalt hatten und die einen Mindestauftragswert von jeweils 20.000 € hatten.
a) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet
b) Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt
c) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, aus dem sich sowohl die Deckungshöhen als auch die versicherten Risiken ergeben
d) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
e) sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die oben angeführten zutreffenden Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
g) Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind alle zutreffenden Eignungsnachweise von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen.
h) Referenznachweis mit Referenzangaben über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren, in den letzten drei Jahren durchgeführten Leistungen. Jeweils mit Angabe des Auftraggebers, dem Ansprechpartner, dem Wert des Auftrages, dem Zeitraum der Leistungserbringung und einer Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen.
- Benennung eines Projektes, das Pressedienstleistungen zum Inhalt hatte
- Benennung von zwei Projekten, die die Durchführung einer Marketingkampagne, schwerpunktmäßig mit digitalen Komponenten, zum Inhalt hatten und die einen Mindestauftragswert von jeweils 20.000 € hatten.
12.
Zuschlagskriterien
Preis
14.
Sonstige Angaben
Bieterfragen
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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