Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienstleistungen für drei Liegenschaften in Lübeck
WE 115958; Zollamt (ZA) Flensburg, Kielseng 2 in 24937 Flensburg
WE 115959; Hauptzollamt (HZA) KI + IZ, Waldstr. 20 in 24939 Flensburg
Los 2
WE 129315; Zollamt (ZA) Lübeck, Lohgerberstraße 9 in 23556 Lübeck
WE 140212; THW Ortsverband und Geschäftsstelle Lübeck Vorwerker Straße 141 in 23554 Lübeck
WE 141540; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck, Moltkeplatz 17 in 23566 Lübeck
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 18.02.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 12.02.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 09.02.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 850 m²
Fläche gesamt: 950 m²
b) WE 115959; Hauptzollamt (HZA) KI und IZ, Waldstr. 20 in 24939 Flensburg
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 260 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.550 m²
Fläche gesamt: 2.810 m²
WE 115958; Zollamt (ZA) Flensburg, Kielseng 2 in 24937 Flensburg
WE 115959; Hauptzollamt (HZA) KI + IZ, Waldstr. 20 in 24939 Flensburg
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 251 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.147 m²
Fläche gesamt: 4.398 m²
b) WE 140212; Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband und Geschäftsstelle Lübeck in der Vorwerkstraße 141 in 23554 Lübeck
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 44 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 938 m²
Fläche gesamt: 982 m²
c) WE 141540; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck, Moltkeplatz 17 in 23566 Lübeck
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 255 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.723 m²
Fläche gesamt: 1.978m²
WE 129315; Zollamt (ZA) Lübeck, Lohgerberstraße 9 in 23556 Lübeck
WE 140212; THW Ortsverband und Geschäftsstelle Lübeck Vorwerker Straße 141 in 23554 Lübeck
WE 141540; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck, Moltkeplatz 17 in 23566 Lübeck
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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